1296/J XXV. GP
Eingelangt am 11.04.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Probleme mit ELGA“
Die vor den Wohnungstüren installierten Schlüsselboxen betreuungsbedürftiger Senioren werden üblicherweise durch das Eintippen der ersten vier Ziffern der Sozialversicherungsnummer geöffnet.
Diese Ziffern werden deswegen gewählt, damit Heimhilfen (auch falls ein Wechsel dieser stattfindet), Ärzte und die Rettung leichten Zugang zu den Wohnungen betreuungsbedürftiger Senioren haben.
Viele Ärzte, Heimhilfen und Pensionisten sind nun besorgt, dass durch den Elektronischen Gesundheitsakt es Hackern ermöglicht wird, leichter in Wohnungen einzubrechen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass ein Teil der Sozialversicherungsnummer als Code für die Schlüsselboxen verwendet werden kann, bzw. wird?
2. Sind bereits Beschwerden diesbezüglich bei Ihrem Ministerium eingetroffen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, was gedenken Sie bzw. Ihr Ressort zu tun?
3. Ist Ihnen bekannt bzw. haben sie mit dem Justizminister darüber Rücksprache gehalten, ob es in diesem Zusammenhang bereits zu strafrechtlichen Anzeigen gekommen ist? Wenn ja, in wie vielen Fällen?