1299/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Einkommensberichte für Unternehmen“

 

 

Unternehmen müssen ihre Entgeltstruktur nach der 9.Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz transparent machen. Ab 2011 sind alle Unternehmen zu Einkommensberichten verpflichtet, die mehr als 1000 MitarbeiterInnen haben, ab 2012 alle mit mehr als 500 MitarbeiterInnen, ab 2013 alle mit mehr als 250 MitarbeiterInnen und ab 2014 alle, die mehr als 150 MitarbeiterInnen beschäftigen.

 

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Erstellung und Übermittlung des Einkommensberichts, der innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden kann. Sowohl der Betriebsrat (gemäß Arbeitsverfassungsgesetz) als auch die ArbeitnehmerInnen (gemäß Gleichbehandlungsgesetz) sind außerhalb des Unternehmens zur Verschwiegenheit über den Inhalt des Berichts verpflichtet (Geschäfts- und Betriebsgeheimnis).“ (Siehe Gleichbehandlungsanwaltschaft).

 

Ende 2013 kündigte die Bundesministerin an, die Einkommensberichte unter Einbindung der Sozialpartner weiterentwickeln zu wollen. So solle es Sanktionen für säumige Unternehmen geben, auch soll es zu einer Ausweitung der verpflichtenden Einkommensberichte auf kleinere Firmen kommen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Welche Ergebnisse brachten diesbezügliche Gespräche mit den Sozialpartnern?

2.    Wann kann mit einer etwaigen diesbezüglichen Gesetzesnovelle gerechnet werden?

3.    Wie viel Prozent der Unternehmen erstellen keinen Einkommensbericht?

4.    Sind Ihnen bis dato Verstöße gegen die Verschwiegenheit (Geschäfts- und Betriebsgeheimnis) bekannt? Wenn ja, in wie vielen Fällen kam es zu Verwaltungsstrafen?

5.    Als Sanktionen für jene Firmen, die sich nicht an die Verpflichtung halten, wurden Verwaltungsstrafen abhängig von der Unternehmensgröße angedacht. Wie hoch sollen diese jeweils ausfallen?


6.    Von wie vielen Personen wurde Rechtsanspruch auf Erstellung und Übermittlung der Berichte bisher erstritten?

7.    Werden in den Einkommensberichten Zulagen, Überstundenpauschale und Jubiläumsgeld zwecks zielführender Vergleichbarkeit der Entgelte detailliert aufgegliedert? Wenn nein, warum nicht und ist eine diesbezügliche Änderung geplant?

8.    Wird in den Einkommensberichten einer konkreten Ausweisung von Karenz oder Teilzeitkräften zwecks zielführender Vergleichbarkeit entsprochen? Wenn nein, warum nicht und ist diesbezüglich eine Änderung geplant?

9.    Ist eine Evaluierung der Berichte durch Ihr Bundesministerium oder einer anderen Instanz vorgesehen? Wenn ja, durch wen und ab wann ist diese Evaluierung geplant? Wenn nein, warum nicht?