1301/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Angelika Mlinar, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

 

betreffend Umsetzung des Memorandums vom 26. April 2011 zur Kärntner „Ortstafellösung“.

 

Im Zuge der politischen Gespräche in der Kärntner „Ortstafelfrage“ wurde am 26. April 2011 zwischen dem damaligen Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer, Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler und den Vertretern der Kärntner Slowenen eine Einigung über ein Gesamtpaket zur Lösung der "Ortstafeldebatte" erzielt. Das Verhandlungsergebnis ist im sogenannten „Memorandum betreffend zweisprachige topographische Aufschriften, die Amtssprache sowie Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit der Slowenisch sprachigen Volksgruppe“ festgehalten und enthält u. a. die folgenden Punkte:

 

"5.        Die Arbeiten am Volksgruppengesetz "neu" werden unter enger Einbindung der Volksgruppe zügig fortgeführt.

[…]

7.         Der Slowenischen Musikschule kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die Finanzierung wird durch Bund, Land und private Beiträge erfolgen. Die Republik Slowenien wird eingeladen, sich an der Projektfinanzierung zu beteiligen. Es ist beabsichtigt, die Finanzierung und die Organisationsstruktur der Musikschule systemisch zu lösen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landesregierung und Vertretern der slowenischen Musikschule wird eingerichtet.

[…]

10.       Der im Bundeskanzleramt eingerichtete Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe wird in Zusammenhang mit Experten/-innen Empfehlungen für die Förderungswürdigkeit von mehrsprachigen Kindergärten erarbeiten."

 

Die Slowenische Musikschule "Glasbena šola na Koroškem - Kärntner Musikschule" hat im musikalischen Bereich außerordentliche Erfolge vorzuweisen, trägt aber auch maßgeblich zur Erhaltung der slowenischen Sprache unter den Jugendlichen und zur Festigung der slowenischen Kultur bei. Das derzeitige Angebot umfasst 500 Unterrichtseinheiten für rund 700 Schülerinnen und Schüler und wird von 47 Lehrkräften sowie zwei Verwaltungsbediensteten betreut. Im gesamten Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Südkärnten gibt es aktive Abteilungen.

 

Seit Jahren ist die Schule aber aus finanziellen Gründen in ihrer Existenz bedroht. Dies auch deshalb, da sich die gegenwärtigen Förderungen pro Schüler nur auf in etwa 1/3 der Förderungen von Landesmusikschulen belaufen.

 

Dabei stellen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen wie folgt dar:

 

a. Staatsvertrag von Saint Germain, Art. 68 Abs. 2 (Verfassungsbestimmung)

In Städten und Bezirken, wo eine verhältnismäßig beträchtliche Anzahl österreichischer Staatsangehöriger wohnt, die einer Minderheit nach Rasse, Religion oder Sprache angehören, wird diesen Minderheiten von allen Beträgen, die etwa für Erziehung, Religions- oder Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Mitteln in Staats-, Gemeinde- oder anderen Budgets ausgeworfen werden, ein angemessener Teil zu Nutzen und Verwendung gesichert.

 

b. Staatsvertrag von Wien, Art. 7 Z 4 (Verfassungsbestimmung)

Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten aufgrund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil.

 

c. Bundes-Verfassungsgesetz, Art. 8 Abs. 2

Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.

 

d. Kärntner Landesmusikschul-Förderbeitragsgesetz, § 6

Der Ertrag des Förderbeitrages ist […] für den Musikschulaufwand im Lande zu verwenden.

 

Geht man infolge dessen davon aus, dass das Land Kärnten für jeden Schüler der Slowenischen Musikschule den gleichen Betrag aufzuwenden hat, wie für Schüler der Landesmusikschulen, fällt die Glasbena šola na Koroškem jährlich um mindestens 500.000,- EUR um.

 

Im Zuge der im Jahre 2001 einsetzenden und ab dem Jahre 2005 intensiv geführten so genannten „Ortstafeldebatte“ wurde die Frage der Finanzierung der Glasbena šola na Koroškem immer wieder als Druck- und Lockmittel gegenüber den Volksgruppenvertretern verwendet. Für den Fall einer kompromissbereiten Lösung der Ortstafelfrage wurde eine dauerhafte Finanzierung zugesichert; für den Fall einer unnachgiebigen Haltung eine solche in Frage gestellt.

 

Die im Memorandum zugesagte Arbeitsgruppe zwischen Vertretern des Landes und Vertretern der slowenischen Musikschule hat in den letzten Wochen getagt, sich bisher aber auf eine Informationsaufnahme über die Glasbena šola na Koroškem beschränkt. Dennoch wurden deren Verantwortlichen anlässlich einer Besprechung am 20. März 2014 Vorschläge für eine vollständige Integration in die Landesmusikschule präsentiert. Diese Vorschläge sind, folgt man den Aussagen der politisch Verantwortlichen, jedoch nicht mehr diskutabel. Ein Betriebsübergang der Glasbena šola na Koroškem an das Land Kärnten wird seitens des Landes abgelehnt. Das Schicksal der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeblendet.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie ist die Volksgruppe in die Arbeiten am Volksgruppengesetz „neu“ eingebunden, wie weit sind die Arbeiten gediehen, welche Ergebnisse liegen derzeit vor und in welchem Zeitraum wird die Bundesregierung ein Volksgruppengesetz „neu“ dem Nationalrat vorlegen?

 

2.    Steht die Bundesregierung zu ihrer im Memorandum gegebenen Zusage für den Erhalt der eigenständigen Slowenischen Musikschule und deren Finanzierung gemeinsam mit dem Land und privaten (Schulgeld-) Beiträgen?

 

3.    Welche budgetären Maßnahmen oder Vorkehrungen hat die Bundesregierung seit der Unterfertigung des Memorandums zum Erhalt der Slowenischen Musikschule getroffen?

 

4.    Sind die im Memorandum angekündigten „Empfehlungen für die Förderungswürdigkeit von mehrsprachigen Kindergärten“ erarbeitet worden?

a.    Zutreffendenfalls, welche Maßnahmen wurden erarbeitet und wie wird die Bundesregierung mit den Empfehlungen umgehen?

b.    Widrigenfalls, welche Gründe gibt es, die solche Empfehlungen bisher verhindern?