1303/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare

 

 

Familie ist bunt und überall dort, wo Generationen füreinander Verantwortung übernehmen – ein Umstand, dem es insbesondere bei der Ausgestaltung familienpolitischer Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen gilt. Aufgabe zeitgemäßer Familienpolitik muss es daher auch sein, jegliche Diskriminierung anderer Familienformen als der "klassischen Kernfamilie" abzubauen.

 

Die Ankündigung von Familienministerin Dr. Sophie Karmasin, die Betreuung von Pflegekindern durch gleichgeschlechtliche Paare forcieren und eine diesbezügliche Anpassung des Karenzrechts vornehmen zu wollen, ist vor diesem Hintergrund mehr als begrüßenswert. Dass gleichgeschlechtlichen Paaren jedoch zeitgleich die Fremdkind-Adoption verweigert bleiben soll, ist demgegenüber nicht nachvollziehbar.

 

Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter erklärte am 2. April 2014 im Rahmen einer Aktuellen Aussprache des Justizausschusses, dass Verbote grundsätzlich nur als ultima ratio zur Anwendung kommen sollen. Überlegungen, wie etwa neben der Anpassung des FMedG aufgrund der Aufhebung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch den Verfassungsgerichtshof auch weitere Schritte in Richtung Gleichstellung von homosexuellen Paaren auf allen Ebenen zu setzen, würden angestellt werden. Die persönliche Meinung des Justizministers, dass im Zweifel für die Freiheit und gegen restriktive Regelungen zu entscheiden sei, ist in diesem Zusammenhang sehr erfreulich.

 

Dass bei all diesen Überlegungen das Kindeswohl im Vordergrund stehen muss, stellt dabei keinen Widerspruch dar. Denn gerade das Kriterium des Kindeswohls kann im Einzelfall zu der Entscheidung führen, dass eine Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar den Bedürfnissen des Kindes viel besser gerecht wird. Die Fremdkind-Adoption steht aber konsequenterweise auch in diesen Fällen nicht zur Verfügung. Eine solche Diskriminierung ist gleichheitswidrig und es besteht die Gefahr der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof oder den EGMR. Es gilt, diese Ungleichbehandlung vor allem im Interesse der Kinder endlich zu bereinigen.


 

Auch zahlreiche Studien bestätigen, dass negative entwicklungspsychologische Effekte bedingt durch das Aufwachsen in Regenbogenfamilien nicht zu beobachten sind. So begleitet etwa die USA National Longitudinal Lesbian Family Study (NLLFS) von Dr. Nanette Gartrell und Dr. Henny Bos lesbische Mütter und ihre Kinder, die in den 1980er Jahren mithilfe von Spendersamen gezeugt wurden. Die Ergebnisse dieser Forschung sind unter http://www.nllfs.org/ abrufbar. Weitere Studienergebnisse finden sich auch  unter http://www.regenbogenfamilien.at/infos/studien/.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ressort in dieser Legislaturperiode setzen, um Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften abzubauen?

 

2.     Welche konkreten Maßnahmen hat Ihr Ressort in dieser Legislaturperiode bereits gesetzt, um Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften abzubauen?

 

3.    Sind Ihnen die genannten Studien (NLLFS, Studie des deutschen BMJ betreffend die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, niederländische Studie „Civic Competence Of Dutch Children in Female Same-Sex Parent Families: A Comparison With Children of Opposite-Sex Parents“) bekannt?

 

4.    Welche Aspekte und Fragestellungen bleiben in den genannten Studien derart offen/unbeantwortet, dass Sie (in Hinblick auf Ihre Aussagen im Justizausschuss) zweifeln, ob Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Eltern im Interesse des Kindeswohls sind?

 

5.    Vertreten Sie die Ansicht, dass verschiedengeschlechtliche Paare a priori besser als Adoptiveltern geeignet sind als gleichgeschlechtliche Paare?

 

6.    Wenn ja, auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse gelangen Sie zu dieser Auffassung?

 

7.    Plant Ihr Ressort bis zum Ende der Legislaturperiode 2018 eine Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare?

 

8.    Wenn ja: Welche konkreten Adoptionsarten sollen für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden und warum werden ggf. andere Adoptionsarten nicht geöffnet?