1304/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Ermittlungen gegen ukrainische Staatsangehörige

 

Unsere Anfrage betreffen die Einreise von Mykola Azarow (633/J) wurde am 11.4.2014, aus unserer Sicht nur unzureichend, beantwortet (621/AB).    Insbesondere ist aus der Anfragebeantwortung nicht ersichtlich, gegen wen Ermittlungen eingeleitet wurden und ob dies aufgrund österreichischer     Zuständigkeit erfolgt ist, und/oder in Vorbereitung auf ein Rechtshilfeersuchen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Gegen welche Personen wurde, wie in der Anfragebeantwortung      dargestellt, ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts der     Geldwäsche und anderer Delikte“ eingeleitet?

2.    Von welchen Personen wurden gemäß der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I „Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sowie Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der von ihnen gehaltenen oder kontrollierten juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen eingefroren“?

3.    Welche von Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind, gehaltenen oder kontrollierten juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen sind vom Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen betroffen?

4.    Wurden gegen Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I    erfasst sind, Ermittlungsverfahren aufgrund österreichischer Strafzuständigkeit eingeleitet?

5.    Wenn ja, aufgrund  welcher Delikte und gegen welche Personen?

6.    Wurden gegen Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 erfasst sind,     ein Strafverfahren eingeleitet?

7.    Wenn ja, aufgrund welcher Delikte und gegen welche Personen?

8.    Hat die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen vorgelegt?

9.    Wenn ja, gegen welche Personen besteht ein Tatverdacht und wegen welcher Delikte?

10. Ist Mykola Azarow oder andere in der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I genannten Personen in Österreich aufhältig?