1306/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

 

an den Bundesminister äußere Angelegenheiten

 

betreffend Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger in Österreich

 

Im Zuge der Proteste und Demonstrationen in der Ukraine trat am 28. Jänner 2014 der ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow zurück. Diversen Medienberichten zufolge setzte sich Mykola Asarow, nur wenige Stunden nachdem er die Ukraine verlassen hatte, nach Österreich ab.
„Der am Dienstag zurückgetretene ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow "hält sich derzeit zu einem Privataufenthalt in Österreich auf". Wo genau und seit wann, konnte oder wollte der Pressesprecher von Außenminister Sebastian Kurz, Etienne Berchtold, der "Wiener Zeitung" auf Anfrage nicht verraten. Nur so viel: Gegen ihn liege nichts vor.“ (Quelle:  http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/604638_Ex-Premier-Asarow-haelt-sich-privat-in-Wien-auf.html, aufgerufen am 15.4.2014).


Asarow pflegte schon seit geraumer Zeit eine enge Verbindung mit Österreich.
„Oleksej Asarow, der Sohn des Ex-Premiers und laut "Format" Eigentümer einer Villa in Pötzleinsdorf (Wien-Währing), war bis 2012 Geschäftsführer der "Sustainable Ukraine gemeinnützige Forschung GmbH" mit Sitz in Wien, die sich offiziell mit europäischer Integration befasste, schreibt "Die Zeit". Asarows Frau habe eine Kunstgalerie am Parkring und halte 50 Prozent an einer Holding, die das Hochglanz-Magazin "Vienna Deluxe" herausgebe. Auch der Chef der Präsidialverwaltung und Ex-Leiter des Nationalen Sicherheitsrates in Kiew, Andrej Klujew, sowie sein Bruder Sergej, Fraktionsvorsitzender der Janukowitsch-Partei im Parlament in Kiew, sind Teilzeit-Österreicher. Beiden gehörte laut "Die Zeit" die "SLAV Beteiligungs-AG".“ (Quelle: ebenda).

Auf der Homepage des Außenministeriums sowie auf der Homepage http://www.austriavisa-ua.com/ kann man sich über die Visabestimmungen aller Länder informieren. Da die Ukraine kein Mitgliedsland der Europäischen Union und nicht Teil des Schengen Raums ist, gelten für die Ukraine strenge Visabestimmungen.
Grundsätzlich braucht jeder ukrainische Staatsbürger und jede ukrainische Staatsbürgerin     für     die     Einreise    nach    Österreich    ein    Visum.    Das


Außenministerium und die  Homepage  http://www.austriavisa-ua.com/  empfehlen hierfür zumeist das Visum C (Kurzaufenthalt) oder das Visum D (Nationalvisa).

Soweit aus den Medienberichten zu entnehmen ist, hatte die Reise von Asarow keinen politischen oder diplomatischen Zweck. Der ehemalige Ministerpräsident reiste als „gewöhnlicher“ ukrainischer Staatsbürger mit seinem Privatjet in die Republik Österreich ein.

Am 5. März 2014 wurde die EU-Verordnung Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine beschlossen. In Anhang I der Verordnung werden jene Personen aufgezählt, deren Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen in den Mitgliedstaaten eingefroren werden. Auf dieser Liste befindet sich  auch Ex-Premier Mykola Azarow und sein Sohn Oleksej Asarow. Aus der Anfragenbeantwortung 621/AB des BMJ ergibt sich nun, dass gegen den ehemaligen Premierminister und andere Personen aus Anhang I der Verordnung vom 5. März 2014 möglicherweise doch Ermittlungen geführt werden.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind, haben in den letzten sechs Monaten ein Visum beantragt?

2.    Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind, haben in den letzten sechs Monaten ein Visum erhalten?

3.    Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind, sind oder waren in den letzten sechs Monaten in Österreich aufhältig?

4.    Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind und in den letzten sechs Monaten ein Visum erhalten haben, sind wieder ausgereist?

5.    Wann ist Mykola Azarow in den letzten sechs Monaten nach Österreich eingereist und gegebenenfalls wieder ausgereist?