1306/J XXV. GP
Eingelangt am 22.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister äußere Angelegenheiten
betreffend Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger in Österreich
Im Zuge der Proteste und Demonstrationen in der Ukraine
trat am 28. Jänner 2014 der ukrainische Ministerpräsident Mykola
Asarow zurück. Diversen Medienberichten zufolge setzte sich Mykola Asarow,
nur wenige Stunden nachdem er die Ukraine verlassen hatte, nach Österreich
ab.
„Der am Dienstag zurückgetretene ukrainische Ministerpräsident
Mykola Asarow "hält sich derzeit zu einem Privataufenthalt in
Österreich auf". Wo genau und seit wann, konnte oder wollte der
Pressesprecher von Außenminister Sebastian Kurz, Etienne Berchtold, der
"Wiener Zeitung" auf Anfrage nicht verraten. Nur so viel: Gegen ihn
liege nichts vor.“ (Quelle:
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/604638_Ex-Premier-Asarow-haelt-sich-privat-in-Wien-auf.html,
aufgerufen am 15.4.2014).
Asarow pflegte schon seit geraumer Zeit eine enge Verbindung mit
Österreich.
„Oleksej Asarow, der Sohn des Ex-Premiers und laut "Format"
Eigentümer einer Villa in Pötzleinsdorf (Wien-Währing), war bis
2012 Geschäftsführer der "Sustainable Ukraine gemeinnützige
Forschung GmbH" mit Sitz in Wien, die sich offiziell mit europäischer
Integration befasste, schreibt "Die Zeit". Asarows Frau habe eine
Kunstgalerie am Parkring und halte 50 Prozent an einer Holding, die das Hochglanz-Magazin
"Vienna Deluxe" herausgebe. Auch der Chef der
Präsidialverwaltung und Ex-Leiter des Nationalen Sicherheitsrates in Kiew,
Andrej Klujew, sowie sein Bruder Sergej, Fraktionsvorsitzender der
Janukowitsch-Partei im Parlament in Kiew, sind Teilzeit-Österreicher.
Beiden gehörte laut "Die Zeit" die "SLAV
Beteiligungs-AG".“ (Quelle: ebenda).
Auf der Homepage des Außenministeriums sowie auf der Homepage
http://www.austriavisa-ua.com/ kann man sich über die Visabestimmungen
aller Länder informieren. Da die Ukraine kein Mitgliedsland der
Europäischen Union und nicht Teil des Schengen Raums ist, gelten für
die Ukraine strenge Visabestimmungen.
Grundsätzlich braucht jeder ukrainische Staatsbürger und jede
ukrainische Staatsbürgerin für die
Einreise nach Österreich
ein Visum. Das
Außenministerium und die Homepage http://www.austriavisa-ua.com/
empfehlen hierfür zumeist das Visum C (Kurzaufenthalt) oder das
Visum D (Nationalvisa).
Soweit aus den Medienberichten zu entnehmen ist, hatte die Reise von Asarow
keinen politischen oder diplomatischen Zweck. Der ehemalige
Ministerpräsident reiste als „gewöhnlicher“ ukrainischer
Staatsbürger mit seinem Privatjet in die Republik Österreich ein.
Am 5. März 2014 wurde die EU-Verordnung Nr. 208/2014 über restriktive
Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen
angesichts der Lage in der Ukraine beschlossen. In Anhang I der Verordnung
werden jene Personen aufgezählt, deren Gelder und wirtschaftlichen
Ressourcen in den Mitgliedstaaten eingefroren werden. Auf dieser Liste befindet
sich auch Ex-Premier Mykola Azarow und sein Sohn Oleksej Asarow. Aus der
Anfragenbeantwortung 621/AB des BMJ ergibt sich nun, dass gegen den ehemaligen
Premierminister und andere Personen aus Anhang I der Verordnung vom 5.
März 2014 möglicherweise doch Ermittlungen geführt werden.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind, haben in den letzten sechs Monaten ein Visum beantragt?
2. Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind, haben in den letzten sechs Monaten ein Visum erhalten?
3. Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind, sind oder waren in den letzten sechs Monaten in Österreich aufhältig?
4. Welche Personen, die von der VO (EU) Nr. 208/2014 Anhang I erfasst sind und in den letzten sechs Monaten ein Visum erhalten haben, sind wieder ausgereist?
5. Wann ist Mykola Azarow in den letzten sechs Monaten nach Österreich eingereist und gegebenenfalls wieder ausgereist?