1337/J XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend den VCÖ als gemeinnützigen Versicherungsmakler und versteckte Eigenwerbung

 

 

In der Onlineausgabe der „Salzburger Nachrichten“ erschien am 03.04.2014 ein Beitrag mit dem Titel „1900 Fahrräder wurden 2013 in Salzburg gestohlen“. Im Bundesland Salzburg wurden im vorangegangenen Kalenderjahr 1.917 Fahrräder gestohlen. Österreichweit habe der Diebstahl von Fahrrädern numerisch um insgesamt 7,7 Prozent zugelegt. Der VCÖ empfiehlt in diesem Zusammenhang ein Bündel an Maßnahmen den Abschluss einer Versicherung: „Zudem empfiehlt der VCÖ bei hochwertigen oder neueren Fahrrädern den Abschluss einer Diebstahl-Versicherung.“

Gleichzeitig bewirbt der Verkehrsclub Österreich auf seiner Homepage die VCÖ- Fahrraddiebstahl-Versicherung, die er selbst anbietet: „Rund 26.000 Fahrräder werden jährlich in Österreich gestohlen. Nur wenige Diebstähle werden aufgeklärt. Die VCÖ-Fahrraddiebstahl-Versicherung begrenzt Ihren Schaden bei einem Diebstahl. Diese Versicherung wird in Zusammenarbeit mit der Allianz Elementar Versicherungs-AG angeboten.“

Einmal mehr stellt sich die Frage, inwieweit die Gemeinnützigkeit des VCÖ legitim ist. Die Bilanz des Jahres 2012 bietet in diesem Zusammenhang interessante Aspekte. Unter der Position „Erträge“ findet sich der Buchungsposten „Erlös Versicherungen“, die für 2012 mit insgesamt EUR 165.016,10 ausgewiesen wird und im Jahr 2011 mit immerhin EUR 174.323,83 zu Buche schlägt. Unter der Position „Abgaben und Steuern“ findet sich für 2012 eine Summe von EUR 4.050,20 und für das Vorjahr EUR 4.001,40.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wird das BMF in Anbetracht der geschilderten Umstände überprüfen, ob seitens des Vereins „VCÖ – Mobilität mit Zukunft“ tatsächlich die Auflagen für Spendenbegünstigung bestehen?

2.     Wenn nein, weshalb nicht?

3.     Wird das BMF in Anbetracht der geschilderten Umstände überprüfen, ob seitens des „VCÖ-Forschungsinstitut im Verein VCÖ-Mobilität mit Zukunft“ tatsächlich die Auflagen für Spendenbegünstigung bestehen?

4.     Wenn nein, weshalb nicht?