1351/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Order für Gemeinden zum Schulwaagenkauf und Eichpflicht

 

In einem Schreiben mit dem Betreff „Verwendung von eichfähigen Waagen für schulärztliche Untersuchungen; Veranlassung von Eichungen; Produktangabe“ hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur am 14. Februar 2014 mitgeteilt:

Nach Auffassung des für die Vollziehung des Maß- und Eichgesetzes (MEG) zuständigen Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend unterliegen die für schulärztliche Untersuchungen verwendeten Waagen einer Eichpflicht (§ 11 Z 2 lit. A leg.cit). Das Einhalten dieser Verpflichtung soll von der Eichbehörde auch an Schulen in Hinkunft regelmäßig kontrolliert werden. Betrachtet man alle Aspekte der von den Schulärzten ausgeübten Tätigkeiten, inklusive der in den Dienstverträgen geregelten, wird diese Rechtsansicht kaum zu beanstanden sein.

Folgende eichfähige Personenwaage kann mittels Freitextbestellung im e-Shop der Bundesbeschaffung von den Schulen bestellt werden: …

Das Veranlassen der laut MEG durchzuführenden 2-jährigen Eichung liegt in der Verantwortung der Schulleitungen (§ 56 Abs. 4 SchUG) und erfolgt durch zertifizierte Eichstellen in der Region (Liste siehe Beilage). Die Schulleitungen haben dabei den Landesschulrat entsprechend zu kontaktieren. … “ 

Der Österreichische Gemeindeverband stellt dazu auf seiner Homepage fest: „Schildbürgerstreich: Bundesbehörden schikanieren Schulen und Gemeinden – In Rundschreiben werden Schulen und Schulerhalter derzeit aufgefordert, neue Schulwaagen anzuschaffen bzw. vorhandene eichen zu lassen. Eine kostenintensive Groteske, die für großen Unmut in den Gemeinden sorgt. Mit einem besonders grotesken Beispiel für Bürokratie sind derzeit die Gemeinden als Schulerhalter konfrontiert. …Basis für den Unmut ist die Rechtauffassung des Wirtschaftsministeriums, laut der jede Schule eine Waage für schulärztliche Untersuchungen bereitzustellen und zu eichen hat. … Das Unterrichtsministerium hatte diese Auffassung ursprünglich nicht geteilt, ruderte nun aber mit einem Rundschreiben zurück. … So kostet eine geeichte Waage mit ,Kalibrierungsbestätigung für die Eichung‘ rund 550 Euro. Und alle zwei Jahre muss um etwa rund 300 Euro nachgeeicht werden.“

Für jede der insgesamt 4500 Pflichtschulen, die wir erhalten, sollen wir nun eine spezielle Waage für schulärztliche Untersuchungen ankaufen. In Summe kostet uns das pro Jahr mehrere hunderttausend Euro, nur weil sich irgendeine Bundesbehörde diesen Unfug einbildet“, wird Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer zitiert.  

Laut Medienberichten befindet das Wirtschaftsministerium, Waagen fielen unter die Eichpflicht, wenn sie bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung verwendet würden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Schulen und welche sind betroffen?

2.    Wie viele Schüler sind betroffen?

3.    Werden die Schüler automatisch als Patienten eingestuft?

4.    Welche Rolle spielt es, wenn bei einer Schuluntersuchung das Gewicht nicht exakt ermittelt wird und zehn Dekagramm mehr oder weniger auf einer Waage aufscheinen?

5.    Warum müssen die Schulerhalter, respektive die Gemeinden, die Waagen und das Eichen zahlen?

6.    Sind Sie dafür, dass immer wieder Kosten etwa im Bildungsbereich auf die Gemeinden abgewälzt werden?

7.    Wenn ja, warum?

8.    Stimmt es, dass Sie die Rechtauffassung des Wirtschaftsministerium, laut der jede Schule eine Waage für schulärztliche Untersuchungen bereitzustellen und zu eichen habe, ursprünglich nicht geteilt haben?

9.    Wenn ja, was führte zum Meinungsumschwung und wie begründen Sie ihn?

10. Warum wurde im Schreiben eine Kaufempfehlung über die Bundesbeschaffungsagentur ausgesprochen?

11. Sind, wenn der Schulerhalter keine eichfähigen Waagen  kauft, Strafen vorgesehen?

12. Wenn ja, wofür und wie hoch sind diese?