1354/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „radioaktive Strahlenbelastung von Lebensmitteln“

 

Nach der atomaren Umweltkatastrophe im japanischen Fukushima am 11.03.2011 hat die EU-Kommission gerade einmal zwei Wochen nach dem Unglück die Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel mittels einer Eilverordnung aufgrund einer „nuklearen Notsituation“ kurzerhand angehoben.

 

Im Detail geht es um Lebensmittel, welche im Normalfall (vor dem Unfall in Fukushima) mit den chemischen Elementen, Cäsium 134 und Cäsium 137 bis zu einer Grenze von 600 Becquerel belastet sein dürfen. Diese Elemente sind nicht natürlich und entstehen durch Kernspaltung.
 Mit dieser EU-Eilverordnung wurde die Grenze nun auf mehr als das Doppelte – auf 1.250 Becquerel angehoben! Bei Milcherzeugnissen wurde die Grenze von 370 Becquerel auf 1.000 Becquerel fast verdreifacht!

 

Auf Nachfrage der Verbraucherschutzorganisation „Foodwatch“ teilte die EU-Kommission mit, dass die Grenzwerte lediglich im atomaren Notfall – wie nach der Katastrophe in Tschernobyl oder Fukushima – gelten und nach der Krise wieder die üblichen und verschärften Regeln gelten würden.

 

Vor kurzem wurden jedoch in der Schweiz (drei Jahre nach der Katastrophe in Fukushima) mit Cäsium 134 und 137 kontaminierte Fisch-Produkte durch stichprobenartige Tests gefunden.

Solche Tests werden in Österreich von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durchgeführt und laut Aussagen der Agentur wurde der Grenzwert von 1.250 (!) Becquerel bisher immer unterschritten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 


 

Anfrage

 

 

1.    Wie hoch sind die derzeitigen Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmitteln – drei Jahre nach der Krise?

 

2.    Sollte immer noch der erhöhte Grenzwert gelten, ab wann gelten wieder die üblichen bzw. verschärften Regeln?

 

3.    Wie hoch war der bisher höchst gemessene Wert von Cäsium 134 bzw. Cäsium 137 bei Lebensmitteln (separat angeführt die Milchprodukte)?

 

4.    Werden Thunfischdosen aller Art (welche erfahrungsgemäß aus der japanischen Gegend stammen) in Österreich auf Strahlenbelastung getestet?

 

5.    Wenn ja, wie waren die bisherigen Ergebnisse?

 

6.    Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Ist es richtig, dass der Bürger auf Eigeninitiative Fisch, insbesondere Thunfisch, auf erhöhte Strahlenwerte testen lassen kann?

 

8.    Wenn nein – warum ist dies nicht möglich?

 

9.    Wer zahlt die Kosten für die Testungen, welche in Eigeninitiative von besorgten Bürgern angefragt werden?

 

10. Wie hoch sind besagte Kosten?

 

11. Was würde mit Proben, bei denen der Grenzwert überschritten wurde passieren? Wie werden diese entsorgt?

 

12. Besteht die Gefahr, dass bei weiteren (vor allem näher liegenden) atomaren Unfällen die Grenzwerte wieder weiter erhöht werden?

 

13. Wieviel Fisch wurde seit 2011 von Japan nach Österreich importiert?

 

14. Wieviel Fleisch wurde seit 2011 von Japan nach Österreich importiert?

 

15. Wieviel Gemüse bzw. Obst wurde seit 2011 von Japan nach Österreich importiert?

 

16. Wie viele Milchprodukte wurden seit 2011 von Japan nach Österreich importiert?

 

17. Wurden all diese Importe auf Cäsium 134 und Cäsium 137 getestet?

 

18. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse?

 

19. Wenn nein, warum nicht?