1359/J XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Asylwerber und Kirchenvandale
Der
„Kronen Zeitung" vom 03.04.2014 konnte entnommen werden:
„U-Haft
beantragt Laut Polizei gab es keine Komplizen Gefängnis oder Anstalt:
Geht Kirchen-Täter
straffrei aus?
Er wütete in mindestens sechs Kirchen, hinterließ einen Schaden
von rund 100.000 Euro - dennoch könnte der Asylwerber aus Ghana straffrei
davonkommen. Denn sollte sein Anwalt auf "nicht zurechnungsfähig"
plädieren, könnte er statt ins Gefängnis in eine Anstalt kommen
- wo er freiwillig vermutlich nicht lange bleiben würde.
Auf Gottes Befehl hin habe er (wie berichtet) die zerstörerischen Zeichen
gesetzt. Und genau diesen religiösen "Draht" zum
Allmächtigen nutzten die Ermittler schließlich, um dem Asylwerber
ein Geständnis herauszulocken.
Denn: Es ist ebenfalls Gottes Wunsch, nicht zu lügen - und so ließ
sich der Verdächtige davon überzeugen, sich zu seinen Vandalenakten
zu bekennen. Insgesamt sechsmal (siehe Grafik unten) habe er zugeschlagen. Der
Ghanaer wurde folglich in Verwahrungshaft gesteckt. Die Entscheidung über
die U-Haft soll heute, Donnerstag, fallen.
Und trotz eines angerichteten Gesamtschadens von rund 100.000 Euro könnte
der 37-Jährige mit blauem Auge davonkommen. Nämlich dann, wenn sein
Anwalt die geistige Unzurechnungsfähigkeit durchbringen sollte. Dann
käme Ibrahim A. wohl in eine psychiatrische Einrichtung. Wo verschwundene
Patienten nichts Außergewöhnliches sind. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Hatte der genannte Asylwerber ein Betretungsverbot für die EAST-Traiskirchen?
2. Wenn ja, aus welchen Gründen?
3. Wie viele Anzeigen wurden seit 28.11.2013 gegen den Asylwerber erstattet?
4. Wie ist der Stand des Asylverfahrens?