1359/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Asylwerber und Kirchenvandale

 

Der „Kronen Zeitung" vom 03.04.2014 konnte entnommen werden:
„U-Haft beantragt Laut Polizei gab es keine Komplizen Gefängnis oder Anstalt:

Geht Kirchen-Täter straffrei aus?
Er wütete in mindestens sechs Kirchen, hinterließ einen Schaden von rund 100.000 Euro - dennoch könnte der Asylwerber aus Ghana straffrei davonkommen. Denn sollte sein Anwalt auf "nicht zurechnungsfähig" plädieren, könnte er statt ins Gefängnis in eine Anstalt kommen - wo er freiwillig vermutlich nicht lange bleiben würde.
Auf Gottes Befehl hin habe er (wie berichtet) die zerstörerischen Zeichen gesetzt. Und genau diesen religiösen "Draht" zum Allmächtigen nutzten die Ermittler schließlich, um dem Asylwerber ein Geständnis herauszulocken.
Denn: Es ist ebenfalls Gottes Wunsch, nicht zu lügen - und so ließ sich der Verdächtige davon überzeugen, sich zu seinen Vandalenakten zu bekennen. Insgesamt sechsmal (siehe Grafik unten) habe er zugeschlagen. Der Ghanaer wurde folglich in Verwahrungshaft gesteckt. Die Entscheidung über die U-Haft soll heute, Donnerstag, fallen.
Und trotz eines angerichteten Gesamtschadens von rund 100.000 Euro könnte der 37-Jährige mit blauem Auge davonkommen. Nämlich dann, wenn sein Anwalt die geistige Unzurechnungsfähigkeit durchbringen sollte. Dann käme Ibrahim A. wohl in eine psychiatrische Einrichtung. Wo verschwundene Patienten nichts Außergewöhnliches sind. (…)“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

1.    Hatte der genannte Asylwerber ein Betretungsverbot für die EAST-Traiskirchen?

2.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

3.    Wie viele Anzeigen wurden seit 28.11.2013 gegen den Asylwerber erstattet?

4.    Wie ist der Stand des Asylverfahrens?