1361/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Diskrepanz zwischen Rückkehrentscheidung und tatsächlicher Ausreise

 

Der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Rückkehrpolitik der EU vom 28.3.2014 konnte entnommen werden:

 

„Was die Rückkehr/Rückführung von Personen anbelangt, die nicht berechtigt waren, sich in der EU aufzuhalten, zeigen die Statistiken eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Personen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist (etwa 484 000 Personen im Jahr 2012, 491 000 im Jahr 2011 und 540 000 im Jahr 2010), und denen, die die EU in der Folge tatsächlich verlassen haben (etwa 178 000 im Jahr 2012, 167 000 im Jahr 2011 und 199 000 im Jahr 2010). Vorläufige Daten für 2013 bestätigen diesen Trend.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Sind die im Bericht FREMDENPOLIZEI und VISAWESEN des Bundesministeriums für Inneres, Dezember 2013, angeführten 1903 Abschiebungen durchgeführt worden, somit diese Personen auch außer Landes gebracht worden?

 

2.    Gegen wie viele von den 17.503 Personen, die 2013 in Österreich einen Asylantrag gestellt haben, ist eine Rückkehrentscheidung ergangen?

 

3.    Wie viele davon haben tatsächlich wieder das Land verlassen?

 

4.    Wie viele von den 17.503 Personen, die 2013 einen Asylantrag gestellt haben,  haben tatsächlich wieder das Land verlassen?

 

5.    Wie stellt sich diese Statistik für 2012 dar?