1370/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Angela Fichtinger, Martina Diesner-Wais, DI Georg Strasser

an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend den seit zwei Jahren penibel vorbereiteten und projektierten Windpark (WA 15) der Gemeinden Brunn, Göpfritz und Ludweis-Aigen

Das Waldviertel wurde schon einmal durch die Schaffung des Truppenübungsplatzes Allentsteig enteignet und damit gegenüber dem restlichen Bundesgebiet wirtschaftlich benachteiligt. Wir Waldviertler Abgeordneten sind daher der Meinung, dass der Herr Bundesminister für Landesverteidigung besonderes Interesse an einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Region haben sollte, um zumindest ansatzweise einen Ausgleich zu schaffen.

In diesem Zusammenhang trifft es uns doppelt hart, wenn weiterhin Gebiete aufgrund der militärischen Lufthoheit nicht nur zunehmend akustisch, sondern auch wirtschaftlich belastet werden. Immerhin umfasst laut Zonenplan gem. § 19 Abs. 3b NÖ ROG 1976 die gewünschte Tiefflugzone des TÜPL Allentsteig die drei Bezirkshauptstädte Horn, Zwettl, Waidhofen an der Thaya sowie Siegharts und den Luftkurort Gars am Kamp. Die "Neue Eurofighter-Anflugschneise" wird die Bevölkerung zahlreichen Gemeinden negativ beeinträchtigen und auch die Möglichkeit der Errichtung von Windparkanlagen erheblich beschneiden. Was einerseits gegen den ökologischen Gedanken und andererseits gegen die wirtschaftliche Entwicklung des Waldviertels spricht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1)      Im Zonenplan gem. § 19 Abs. 3b NÖ ROG 1976 ist neben dem TÜPL Allentsteig auch die gewünschte Tiefflugzone des Österreichischen Bundesheeres verzeichnet, eine Zone mit gewaltiger territorialer Ausdehnung. Wie gedenken Sie die Bevölkerung vor der Lärmbelästigung durch den Übungs- und v.a. vermehrten Flugbetrieb zu schützen?

2)       Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die gewünschte Tiefflugzone?

3)       In welchem Medium wurde diese Tiefflugzone und wann kundgemacht?

4)       Inwieweit soll der Flugverkehr im Truppenübungsplatz Allentsteig ausgebaut werden?

5)       Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze werden in der Region neu geschaffen?

6)       Welche wertschöpfungsbildenden Maßnahmen sind in Allentsteig generell geplant?


7)       Im bereits erwähnten Zonenplan sind zudem vier mögliche Windparkanlagen in der gewünschten Tiefflugzone ausgewiesen. Was gedenken Sie zu tun, dass diese Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht Opfer der Tiefflugzone werden?