1405/J XXV. GP
Eingelangt am 30.04.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Streptomycin im Honig
Streptomycin wird in der industrialisierten Landwirtschaft gerne eingesetzt, um den Feuerbranderreger bei Obstkulturen zu bekämpfen. Während österreichische Handelsketten Äpfel aus Kulturen, in denen dieses toxische Antibiotikum eingesetzt wurde, vielfach nicht zum Verkauf zulassen, lobbyiert ein Teil von Agrarindustriellen jedes Jahr für diese Notfallzulassung. Auch im heurigen Jahr wurde wieder eine derartige Zulassung für Streptomycin vom Landwirtschaftsministerium erteilt. Aber nicht nur das Obst der behandelten Bäume enthält Rückstände, auch im Honig wird Streptomycin immer wieder nachgewiesen. Dieser Honig ist de facto unverkäuflich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Wie viele Honigproben wurden zur Überprüfung auf Streptomycin in den Jahren von 2008 bis 2013 insgesamt gezogen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
2. Wie viele dieser gezogenen Proben waren aus Regionen, in denen Streptomycin zum Einsatz kam?
3. Wie viele dieser Proben aus Frage 2 enthielten Rückstände von Streptomycin?
4. Wie viele Kilogramm Honig mussten wegen zu hohem Streptomycingehalts in den Jahren 2008 bis 2013 vernichtet werden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?