1413/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Aktueller Verhandlungsgegenstand mit dem deutschen Finanzministerium bezüglich Bezieher deutscher Renten“

 

Im Sechs-Parteien-Antrag betreffend Doppelbesteuerung für zehntausende Pensionisten (2238AE) vom 20.3.2013 wurde die Bundesministerin für Finanzen aufgefordert, eine zentrale Beratungsstelle zu schaffen, an die sich die Betroffenen wenden können. Gleichzeitig wurde die Bundesministerin ersucht, Gespräche mit dem deutschen Finanzminister mit dem Ziel einer „unbürokratischen“ Lösung zu führen.

 

In Ihrer Anfragebeantwortung 14986/AB haben Sie Folgendes mitgeteilt:

„Die Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands stehen laufend in einem intensiven Dialog zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden deutschen Renten. Dabei geht es insbesondere um Vereinfachungen des Verfahrens durch eine bessere Einbindung der österreichischen Finanzverwaltung in den Besteuerungsprozess. Gemeinsames Ziel ist es, die Besteuerung für die Betroffenen so einfach und schonend wie möglich zu gestalten.

Verhandlungserfolge konnten bereits im Bereich der Nachsicht […] bzw. der Wiedereinsetzungsfrist […] erreicht werden. Weiters werden im Falle eines bewilligten Ratenansuchens, das mit einem formlosen Ansuchen möglich ist, keine Zinsen verrechnet. Steuerliche Nebenleistungen (Stundungszinsen, Aussetzungszinsen) bzw. Zinsen auf Steuernachzahlungen (vgl. Anspruchszinsen in Österreich) werden ebenfalls nicht festgesetzt. Somit ergibt sich im Ergebnis, dass die Steuer […] zwar nicht erlassen wird, aber zinsenfrei- wenn notwenig in Raten- zu zahlen ist.

Die Informationsschreiben der deutschen Steuerverwaltung, die ca. 4 Woche vor Bescheiderlassung an die Pensionsbezieher gesendet werden, wurden mit österreichischer Beteiligung sprachlich so angepasst, dass Verwirrungen bzw. Missverständnisse bereits im Anfangsstadium vermieden werden können. […]“

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie lautet der derzeitige Verhandlungsgegenstand mit dem deutschen Finanzminister?

 

2.    Welche Ergebnisse für die Betroffenen wurden seit der Beantwortung der letzten Anfrage erzielt?