1425/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Kommission zur Untersuchung des Hypo Alpe Adria Debakels unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss

 

 

Zur Untersuchung der Misere um die Hypo Alpe Adria Bank wurde vom Finanzminister eine Kommission unter der Leitung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Irmgard Griss ins Leben gerufen. Diese Kommission besteht aus fünf Personen und soll am 2. Mai 2014 ihre Arbeit in eigens zugewiesenen Büros des BMF aufnehmen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Auf welcher Rechtsgrund wurde diese Kommission ins Leben gerufen?

2.    Wie hoch sind die geschätzten Kosten für diese Kommission? (Zur Verfügung gestellte Infrastruktur, Abgeltungen für die Mitglieder etc.; bitte um genaue Aufgliederung)

3.    Wer trägt die Kosten für diese Kommission?

4.    Wer trägt die Kosten, die sich durch die Befragung von Auskunftspersonen ergeben können? (Reisekosten, Unterbringung etc.)

5.    Werden dieser Kommission Akten, Dokumente und sonstige Unterlagen zur Causa Hypo Alpe Adria durch die Oesterreichische Nationalbank OeNB zur Einsicht überlassen bzw. zur Verfügung gestellt?

6.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht durch die OeNB gewährt?

7.    Wenn ja, wird durch diese Akteneinsicht die Amtsverschwiegenheit gewahrt?

8.    Erging eine ministerielle Weisung an die OeNB, den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht zu gewähren oder wird eine solche Weisung noch ergehen?

9.    Werden dieser Kommission Akten, Dokumente und sonstige Unterlagen durch die Finanzmarktaufsicht FMA zur Einsicht überlassen bzw. zur Verfügung gestellt?

10. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht durch die FMA gewährt?

11. Wenn ja, wird durch diese Akteneinsicht die Amtsverschwiegenheit gewahrt?

12. Erging eine ministerielle Weisung an die OeNB, den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht zu gewähren oder wird eine solche Weisung noch ergehen?

13. Werden dieser Kommission Akten, Dokumente und sonstige Unterlagen zur Causa Hypo Alpe Adria durch das Bundesministerium für Finanzen und diesem unterstellter Dienststellen zur Einsicht überlassen bzw. zur Verfügung gestellt?

14. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht durch das Bundesministerium für Finanzen und diesem unterstellter Dienststellen gewährt?

15. Wenn ja, wird durch diese Akteneinsicht die Amtsverschwiegenheit gewahrt?

16. Erging eine ministerielle Weisung an das Bundesministerium für Finanzen und diesem unterstellter Dienststellen, den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht zu gewähren oder wird eine solche Weisung noch ergehen?

17. Werden dieser Kommission Akten, Dokumente und sonstige Unterlagen zur Causa Hypo Alpe Adria durch andere Dienststellen der Republik Österreich zur Einsicht überlassen bzw. zur Verfügung gestellt?

18. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht durch andere Dienststellen der Republik Österreich gewährt?

19. Wenn ja, wird durch diese Akteneinsicht die Amtsverschwiegenheit gewahrt?

20. Erging eine ministerielle Weisung andere Dienststellen der Republik Österreich, den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht zu gewähren oder wird eine solche Weisung noch ergehen?

21. Werden dieser Kommission Akten, Dokumente und sonstige Unterlagen zur Causa Hypo Alpe Adria durch das Bundesland Kärnten zur Einsicht überlassen bzw. zur Verfügung gestellt?

22. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird den Kommissionsmitgliedern Akteneinsicht durch das Bundesland Kärnten gewährt?

23. Wenn ja, wird durch diese Akteneinsicht die Amtsverschwiegenheit gewahrt?

24. Wurden Mitarbeiter des BMF und Mitarbeiter von dem BMF unterstellten Dienststelle angewiesen, mit dieser Kommission zusammenarbeiten und Auskünfte zu erteilen?

25. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Anweisung?

26. Wenn ja, wird durch diese Anweisung die Amtsverschwiegenheit gewahrt?

27. Wann soll der Endbericht dieser Kommission vorliegen?

28. Soll dieser Bericht in vollem Umfang der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

29. Soll dieser Bericht in vollem Umfang den Mitgliedern des Nationalrates zugänglich gemacht werden?