1427/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend EU-Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 bis 2030

 

Die Low Carbon Road Map 2050 sieht für bis zum Jahr 2030 ein Reduktionszwischenziel im Industriesektor von 34 bis 40 Prozent gegenüber dem Ausgangswert des Jahres 1990 vor. Die Energie- und Klimaziele des EU-Parlamentes sehen insgesamt eine Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 Prozent bis zum Jahr 2030 und einen Anteil Erneuerbarer Energien im Ausmaß von 30 Prozent am Gesamtenergieverbrauch vor. Die EU-Kommission setzt dieselben Ziele im Bereich der Treibhausgase an, während sie im Bereich der Erneuerbaren Energien einen Anteil von 27 Prozent fordert. Die einzelnen Anforderungen ruhen also weniger auf einem wissenschaftlichen, als einem politischen Fundament.

 

Eine bedingungslose und weitgehend unreflektierte Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen hätte in ihren Auswirkungen drastische Auswirkungen für den Industriestandort Europa im Allgemeinen und Österreich im Besonderen. Der Chef der voestapline, Wolfgang Eder, verdeutlichte durch seine Aussagen, wonach die österreichischen Standorte des Traditionsunternehmens nicht unhinterfragt sind, die Problematik. Von hohem Niveau aus weiter steigende Kosten für Emissionszertifikate schränken den betriebswirtschaftlichen Spielraum gerade energieintensiver Unternehmen ein und müssen mittelfristig zu einer maßgeblichen Schwächung des Industriestandortes Österreich führen.   

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Existiert ein Maßnahmenpaket, das der europäischen und österreichischen Industrie (besonders im ETS-Bereich) die Existenz über das Jahr 2019 hinaus sichern wird?


2.    Sind Sie bereit, die Frage der Energie- und Klimaziele und jene eines entsprechenden Schutzmechanismus’ für energieintensive Industriebereiche (ETS-Unternehmen) zu junktimieren?

 

3.    Werden Sie sich im Rahmen der Verhandlungen dafür einsetzen, dass Staaten Südeuropas und Südosteuropas, die über veraltete Industriebereiche verfügen, diese unter energetischen Gesichtspunkten modernisieren müssen?

 

4.    Wenn nein, weshalb sollen die Volkswirtschaften der nördlichen EU-Staaten die Belastungen der Klimaziele faktisch alleine tragen müssen?

 

5.    Wie kann gewährleistet werden, dass es zu einer innereuropäischen Verteilung der mit den Klimazielen einhergehenden Belastungen kommt, die nicht wettbewerbsverzerrend wirkt?

 

6.    Wie kann gewährleistet werden, dass das internationale Umfeld und dessen Aktivitäten bei der Festsetzung der EU-Klimaziele in adäquatem Maß berücksichtigt werden?