1439/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Integrationstest als Geschäftsmodell

Der Kurier vom 22.02.2014 berichtet wie folgt: Im Vorjahr haben laut Franziska Troger vom Österreichischen Integrationsfonds 8686 Teilnehmer den Integrationsvereinbarungstest abgelegt, wovon ihn wiederum 82 Prozent bestanden haben. Die meisten Prüflinge kommen aus Serbien, gefolgt von Bosniern, Türken und Kosovaren. EU-Ausländer müssen diesen Test ablegen. Wer das nach zwei Jahren noch immer nicht getan hat, wird bestraft (siehe unten.). Und das kann bis zur Haft gehen. Doch das Geschäft mit der Integration kann auch Dimensionen annehmen, die die Gerichte beschäftigen. So zum Beispiel im Fall einer Betreiberin eines Sprachinstitutes. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihr Missbrauch der Amtsgewalt vor. Denn sie soll es den Prüflingen gar zu leicht gemacht, den Raum während des Tests verlassen und auch die richtigen Antworten gezeigt haben. Und das sprach sich schnell herum. Aus ganz Österreich reisten Prüflinge an, um hier ihren Test zu absolvieren. "In Linz habe ich die Prüfung nicht geschafft. Dann hab’ ich gehört, hier soll es einfacher sein. Und ich bin nach Wien gekommen. So wie auch einige Bekannte", gab ein Zeuge aus Albanien in seiner Muttersprache im Prozess an. Das Ganze flog auf, als mehrere Prüflinge idente, falsche Antworten angaben. "Als wir zu einer Stichprobe bei einem Test gekommen sind, hat plötzlich ein Großteil der Prüflinge abgesagt. Als wir unangekündigt gekommen sind, hat kein einziger Teilnehmer bestanden", schildert eine Mitarbeiterin des Integrationsfonds. Das Urteil gegen die Angeklagte steht derzeit noch aus, der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Solche Manipulationen sind aber selten, betont man beim Integrationsfonds.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachfolgende

Anfrage

1.    An wie vielen und welchen Instituten ist es derzeit möglich, den Integrationsvereinbarungstest abzulegen?

2.    Wie oft werden Institute, die derartige Integrationstests durchführen dürfen, hinsichtlich der Einhaltung der Standards evaluiert?

3.    Sind Ihrem Ministerium weitere Fälle wie der oben genannte bekannt?

4.    Wenn ja, wie wurde im konkreten Fall und in allen weiteren vorgegangen?


5.    Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums ergriffen werden, um weitere Missstände solcher Art zu verhindern?

6.    Welche Folgen hatten die Missstände im konkret genannten Fall für die Probanden, die den Test an diesem Institut bereits abgelegt hatten?

7.    Welche Qualifikation/Ausbildung müssen die Professoren an derartigen Instituten haben, um für die Abnahme des Integrationsvereinbarungstests befugt zu sein?