1442/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „SMS Info-Service –Kriminalitätswarnungen“ der WKO

 

 

Seit 2006 bietet die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ein „SMS Info-Service“ an. Über dieses werden sicherheitsrelevante Vorkommnisse, wie Trickbetrug, Falschgeld oder Diebstahl, nach Bekanntwerden von der Polizei an Unternehmen der betreffenden Region gemeldet.  Durch diese Warnungen sollen Gewerbetreibende vor Delikten und damit vor Schädigungen bewahrt werden. In der Kooperationsvereinbarung 2013 zwischen Innenministerium und Wirtschaftskammer  wurden eine Ausweitung dieses Systems in puncto Teilnehmerkreis sowie eine technische Überarbeitung desselben zum Ziel gesetzt. Immer wieder verspüren allerdings Unternehmer in gewissen Regionen ein diesbezügliches Informationsdefizit. So klagen beispielsweise Unternehmer aus dem Wiener Umland darüber, dass sie über einen bereits in Wien amtsbekannten Trickbetrüger nicht informiert wurden und dieser so sein Unwesen auch in ihrer Region treiben konnte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Unternehmer sind aktuell im betreffenden Kommunikationsnetz der Polizei österreichweit registriert?
  2. Wie ergibt sich diese Zahl aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer?
  3. Wann können die in der Kooperationsvereinbarung 2013 beschlossenen Punkte vollständig umgesetzt werden?
  4. Auf welche Delikte erstreckt sich dieser „SMS Info-Service“ genau?
  5. Wird die Weitergabe der betreffenden Informationen durch die Polizei per SMS vom Innenministerium überprüft?
  6. Wenn ja, mussten bisher Beanstandungen gemacht werden?
  7. Wie groß ist der Zeitabstand zwischen Aufnahme eines Deliktes und der darauffolgenden SMS-Information an Unternehmer der Region?

  1. Werden Delikte, die von einem Täter mehrmals bzw. in verschiedenen Bundesländern begangen werden, auch im entsprechenden Umfang per SMS gemeldet?
  2. Wenn nein, warum nicht?