1446/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Maßnahmen zur Vermeidung und Verkürzung der Inhaftierung von Jugendlichen sowie zur Verbesserung des Strafvollzugs von Jugendlichen

BEGRÜNDUNG

 

Ende Juni 2013 wurde bekannt, dass ein 14-jähriger Insasse der Justizanstalt Josefstadt von Mithäftlingen gefoltert wurde. Dabei wurde er mit einem Besenstil vergewaltigt. In einer ersten Reaktion gab die damalige Justizministerin Beatrix Karl zu verstehen, dass der Jugendstrafvollzug eben kein Paradies sei. Erst durch den darauf folgenden lauten öffentlichen Aufschrei, wurde in weiterer Folge unter Beiziehung von ExpertInnen ein Runder Tisch eingerichtet, in dem Maßnahmen zur Vermeidung und Verkürzung der Inhaftierung von Jugendlichen sowie zur Verbesserung des Strafvollzugs bei Jugendlichen erarbeitet werden sollten. Seit Oktober liegt nun ein Abschlussbericht mit Empfehlungen vor. Seither wurde viel diskutiert und Besserung gelobt. Jüngst verkündete Justizminister Brandstetter Pläne, in Wien eine eigene Jugendvollzugsanstalt zu eröffnen, nachdem es in der Bundeshauptstadt eine solche seit 2013 nicht mehr gibt. Langfristig sollen dort neuartige und speziellere Formen des Jugendstrafvollzugs verwirklicht werden. Dazu soll auch vermehrt Personal für den Jugendstrafvollzug zur Verfügung stehen.

Mit der vorliegenden Anfrage soll geklärt werden, welche konkreten Empfehlungen der ExpertInnengruppe bisher bereits umgesetzt wurden, welche im Umsetzen begriffen sind und welche noch umgesetzt werden sollen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1.    Wie oft konnten im Zeitraum 1. Juli 2013 bis 30. April 2014 Jugendliche anstelle einer Haft in einer Wohngemeinschaft oder alternativen Unterbringungsmöglichkeit als gelinderes Mittel untergebracht werden?

2.    Wie oft wurden dabei Dienstleistungen des Vereins WOBES in Anspruch genommen?

3.    Wie oft wurden dabei Dienstleistungen der Jungarbeiterbewegung in Anspruch genommen?

4.    Welche sonstigen Anbieter bieten mittlerweile vergleichbare alternativen Unterbringungsmöglichkeiten an?

5.    Mit welchen Anbietern laufen noch immer Gespräche über entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit Ihrem Ministerium?

6.    Wurde die Frage, wen die Pflicht zur Kostenübernahme nach dem Ende einer gerichtlichen Weisung/Auflage gegenüber einem Jugendlichen, sofern ein weiterer Verbleib in der Wohngemeinschaft oder alternativen Unterbringungsmöglichkeit noch indiziert ist, trifft, mittlerweile abschließend geklärt?

7.    Wenn ja, wie?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie viele Besprechungen fanden im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. April 2014 zwischen der Jugendgerichtshilfe Wien und dem Landesgericht für Strafsachen Wien unter Einbeziehung weiterer Akteure statt, um für die jeweiligen betroffenen Jugendlichen alternative Unterbringungsszenarios zu finden?

10. Wie oft wurde an den jeweiligen Projektstandorten im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. April 2014 eine Sozialnetzkonferenz für betroffene jugendliche Insassen vom Gericht in Auftrag gegeben?

11. Bei wie vielen jugendlichen Insassen wurde an den jeweiligen Projektstandorten im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. April 2014 eine Sozialnetzkonferenz tatsächlich durchgeführt?

12. Konnten die offen Fragen der Koexistenz der Institute der Einzelfallbesprechung und der Sozialnetzkonferenz mittlerweile abschließend geklärt werden?

13. Wenn ja, wie?


14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wie oft wurde im angegebenen Zeitraum von den LeiterInnen der Justizanstalten in Österreich Meldungen an die jeweiligen Opferschutzeinrichtungen wegen Gewalt, wegen der Verletzung der sexuellen Integrität oder einer gefährlichen Drohung gegen einen inhaftierten Jugendlichen erstattet?

16. Wurde den Opferschutzeinrichtungen mittlerweile die Möglichkeit eingeräumt, von sich aus auf Opfer in Haft zuzugehen?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Konnte mittlerweile eine Sozialpädagogin/ein Sozialpädagoge für die JA Wien Josefstadt für die Unterstützung bei der Betreuung von jugendlichen Insassen eingestellt werden?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Wurden für Haftverhandlungen betreffend Jugendlicher mittlerweile standardisierte Abläufe für die Aufgabenerbringung durch die Jugendgerichtshilfe geschaffen?

21. Wenn ja, welche standardisierten Abläufe wurden geschaffen?

22. Wenn nein, warum nicht?

23. Ist die flächendeckende Schaffung einer österreichweiten Jugendgerichtshilfe geplant?

24. Wenn ja, wann ist mit einer flächendeckenden Versorgung zu rechnen?

25. Wenn nein, warum nicht?

26. Soll bei Jugendlichen zukünftig eine verpflichtende Haftprüfung auch nach Einbringung des Strafantrags/Erhebung der Anklage eingeführt werden?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. Soll die gesetzlich vorgesehene obligatorische Untersuchungshaft bei Jugendlichen zukünftig abgeschafft werden?

29. Wenn nein, warum nicht?

30. Wie soll zukünftig sichergestellt werden, dass im Fall einer notwendigen Verteidigung ein Verteidiger/eine Verteidigerin schon bei der ersten kriminalpolizeilichen Beschuldigteneinvernahme eines/r Jugendlichen anwesend ist?


31. Soll die Möglichkeit der Gemeinnützigen Leistung als alternative Form des Vollzugs kurzer Freiheitsstrafen ausgebaut werden?

32. Wenn ja, welche Schritte planen Sie?

33. Wenn nein, warum nicht?

34. Soll es zukünftig die Möglichkeit geben, dass Diversionsmaßnahmen mit der Bestimmung einer Probezeit und der Anordnung der Bewährungshilfe kombiniert werden können?

35. Welche legistischen Maßnahmen planen Sie im Hinblick auf die beabsichtigte Reform der strafrechtlichen Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit insbesondere betreffend jugendlicher Straftäter?

36. Ist es geplant, einzelne Sanktionsmöglichkeiten, die eine Alternative zur Haft darstellen und derzeit nur für Jugendliche zur Anwendung kommen, auch auf junge Erwachsene auszudehnen?

37. Wenn ja, welche?

38. Wenn nein, warum nicht?

39. Sollen die Strafuntergrenzen für junge Erwachsene an jene der Jugendlichen angepasst werden?

40. Wenn ja, wann?

41. Wenn nein, warum nicht?

42. Wurden von Ihnen auf dem Erlassweg Regelungen getroffen, um eine einheitliche Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Verfügung „Abgabe in den Arrest“ bei jugendlichen Beschuldigten erreichen zu können?

43. Wenn ja, wie lauten diese?

44. Wenn nein, warum nicht?

45. Welche Maßnahmen wurden bislang gesetzt, um die Zusammenarbeit der mit dem Thema „Jugendliche in Haft“ berührten Institutionen (Gericht, Jugendgerichtshilfe, Strafvollzug, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Neustart, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Kinder- und Jugendhilfeträger) zu verbessern?

46. Werden für das Justizwachepersonal berufsbegleitende Pädagogikaus- und weiterbildungen angeboten?

47. Wenn ja, welche?


48. Wenn nein ,warum nicht?

49. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation von jugendlichen Häftlingen zu verbessern?

50. Inwiefern sollen Deutschkurse für fremdsprachige jugendliche Insassen intensiviert werden?

51. Inwiefern werden Anstrengungen unternommen, das Projekt Jugendcoaching österreichweit auszubauen?

52. Wurde bereits eine flächendeckende und einheitliche statistische Erfassung von Gewalt unter Insassinnen/Insassen zum Zwecke der Prävention eingeführt?

53. Wenn ja, wie ist diese konkret ausgestaltet?

54. Wenn nein, wann wird die statistische Erfassung flächendeckend eingerichtet?

55. Wie weit sind die Überlegungen zur flächendeckenden Einführung eines interdisziplinären Kompetenzzentrums für Jugendforensik fortgeschritten?

56. Wie weit sind die Gespräche hinsichtlich einer möglichen Jugendstrafvollzugsanstalt in Wien-Hernals (dzt Polizeianhaltezentrum) fortgeschritten?

57. Bis wann soll ein solches Projekt verwirklicht werden?

58. Wie viele Haftplätze soll es dort geben?

59. Inwiefern eignet sich das Polizeianhaltezentrum Wien-Hernals für eine Justizvollzugsanstalt für Jugendliche?

60. Wie groß wäre insbesondere das Freigelände im Polizeianhaltezentrum Wien-Hernals?

61. Ist die Finanzierung für eine Jugendstrafvollzugsanstalt in Wien gesichert?

62. Wie viel und welches Personal soll an einer neuen Jugendstrafvollzugsanstalt eingestellt werden?

63. Welche neuartigen und spezielleren Formen des Jugendstrafvollzugs sollen in einer neuen Jugendstrafvollzugsanstalt in Wien verwirklicht werden?