1448/J XXV. GP

Eingelangt am 02.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Aktivierung der Handysignatur in der Schule

BEGRÜNDUNG

 

Auf den Seiten https://www.handy-signatur.at/ , http://edugov.bildung.at/edugov/buergerkarte/ und http://edugov.bildung.at wird vom Bundesministerium für Bildung und Frauen Schülerinnen und Schülern ein Angebot zur „Aktivierung der Handysignatur“ gemacht, das die Infrastruktur österreichischer Schüler und Schülerinnen aktiv einbindet. Ein unter http://edugov.bildung.at/edugov/projektmitarbeiterinnen/dateiablage_allgemein/view/handysig-schulen/handysig_folder.pdf unter dem Logo des BMUKK angebotener Prospekt beschreibt den Prozess der Antragstellung wie folgt:

a)            Erfassung der persönlichen Daten inkl. Angabe der Handynummer und einem selbstgewähltem Passwort unter http://edugov.bildung.at;

b)            Erfassen und Absenden des Antrages unter https://www.edusig.gv.at/sro/?execution=e1s1;

c)            Bestätigung eines ans Handy der Schülerin/des Schülers gesandten „SMS Codes“;

d)            Ausdrucken eines über das Internet bereitgestellten, offenbar individualisierten Antrages und Bestätigung des Antrages über die Schule;

e)            Endgültige Aktivierung der Handysignatur nach 2-3 Werktagen anhand eines weiteren SMS Codes und des oben gewählten Passwortes;

f)             Akzeptieren der AGB nach dem ersten Login und dem Passwortwechsel.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie weit wird die Aktivierung der Handysignatur im Unterricht durchgeführt bzw. empfohlen, wie weit ist es für die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in EDV oder anderen Gegenständen nötig, diese Signatur zu haben?

2.    Welche Nachteile entstehen einer Schülerin oder einem Schüler im Unterricht oder in der Kommunikation mit der Schule, die/der dieses Angebot nicht nutzt?

3.    Wie viele Schülerinnen und Schüler haben bislang – nach Kalenderjahren gegliedert – dieses Angebot der Aktivierung genutzt?

4.    Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben dieses Angebot zur Aktivierung genutzt, ebenfalls nach Kalenderjahren gegliedert?

5.    Wie viele sonstige Bedienstete der Schulen haben dieses Angebot zur Aktivierung genutzt, ebenfalls nach Kalenderjahren gegliedert?

6.    Wie viele Handysignaturtransaktionen wurden mit den so aktivierten Handys (nach Lehrern und Lehrerinnen bzw. Schülern und Schülerinnen je Kalenderjahr gegliedert) tatsächlich durchgeführt?

7.    Was geschieht mit dem von der Schule in (d) bestätigten Antrag, wie ist der Aktenlauf organisiert?

8.    Welche Kosten entstehen den Schulen bzw. den Schülerinnen und Schülern durch dieses Angebot? Welche Kosten der Schule bzw. den Steuerzahler/inne/n? Wodurch sind diese Kosten aus Sicht des Bundesministeriums gerechtfertigt?

9.    Wer stellt die Infrastruktur der Handysignatur bereit? Welche Kosten entstehen dem Staat dafür, aus welcher Budgetposition werden diese Kosten bedeckt?

10. Eine Informationsbroschüre der Initiative edugov.gv.at, die offenbar an Schulen verteilt wird (s. http://edugov.bildung.at/edugov/projektmitarbeiterinnen/dateiablage_allgemein/view/handysig-schulen/handysig_folder.pdf) listet folgenden „Nutzen & Mehrwert“ der Handysignatur für (in der Regel minderjährige!) Schülerinnen und Schüler:

Nutzen & Mehrwert

·        Einheitliches Login bei zahlreichen Services (zB Finanz Online)

·        Unterschreiben („Signieren“) von PDF-Dokumenten

·        Zugang zur elektronischen Zustellung bzw. zum e-tresor

·        ..und vieles mehr!

Die digitale Signatur ermöglicht es nicht nur mit Behörden in Kontakt zu treten, sondern auch Rechtsgeschäfte abzuschließen, von denen viele für Minderjährige entweder überhaupt nicht möglich sind, oder nur eingeschränkt, bspw. nach Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

Welche dieser o.a. Dienste sind für eine/n regelmäßig beschränkt geschäftsfähigen Minderjährige/n relevant?

 

11. Welche technischen Vorkehrungen sind in der Handysignatur zum Schutz Minderjähriger implementiert?

 

12. Welche Regelungen greifen, wenn ein/e Minderjährige/r mit der Bürgerkarte ein Rechtsgeschäft abschließt, das er/sie nicht abschließen hätte können, der Partner dies aber dank digitaler Signatur nicht erkennt und diesem Kosten (für ein an sich nichtiges Geschäft) anfallen? Wer haftet in diesem Fall? (vgl. hierzu die Rechtsmeinung des Internetombudsmannes, http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/46/aid/267/title/Ab_welchem_Alter_besteht_Geschaeftsfaehigkeit_)

 

13. Die Webseite edugov.gv.at führt als relevante Gruppen „SchülerInnen“; „LehrerInnen“ sowie „Partner/Sponsoren“ an. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden nicht angeführt. Gibt es ein angemessenes Informationsangebot für diese hier nicht angeführte Gruppe?

 

14. Die vom BMBF geförderte und auf dessen Webseite verlinkte Initiative http://www.saferinternetday.at, wobei das BMBF explizit Schulen zur Teilnahme aufruft, verfügt über eine Rubrik „Für Eltern“. In dieser – siehe http://www.saferinternet.at/fuer-eltern/ - steht „Im Internet kommen Kinder auch mit kostenpflichtigen Angeboten in Kontakt. Es ist durchaus üblich, dass sie gemeinsam mit den Eltern kleinere Geschäfte im Netz abschließen.“ – Warum wird hier bei edugov.gv.at überhaupt nicht auf dieses Thema eingegangen, sondern der Eindruck erweckt, dass die Kinder mit der Handysignatur selbstständig und allein entscheidungsbefugt sind?

 

15. Mit jeder aktivierten Handysignatur ist auch automatisch ein Zugang zu einem persönlichen e-tresor verbunden (vgl. https://e-tresor.at/1/#/info/content/0). Dort heißt es unter dem Text „Wie komme ich zum e-Tresor“:
„Jeder Inhaber einer österreichischen Bürgerkarte verfügt automatisch über einen e-Tresor. Eine spezielle Registrierung/Anmeldung ist nicht erforderlich. Wählen Sie auf der Startseite https:\\www.e-tresor.at die Funktion Login und melden Sie sich an. Nach einmaliger Bestätigung der AGB des e-Tresor können Sie den e-Tresor sofort verwenden.“

Damit schließt der/die Minderjährige über Vermittlung der Schule einen Vertrag mit einem IT-Dienstleister ab und anerkennt dessen AGB (https://e-tresor.at/1/#/info/impressum), die u.a. auch umfangreiche Haftungsverpflichtungen des e-tresor-Nutzers/der e-tresor-Nutzerin umfassen (vgl. 3.7 und 3.8 der AGB). Außerdem können diese AGB jederzeit vom Betreiber geändert und dem/der Minderjährigen im Wege des e-Tresors zugestellt werden; widerspricht der/die Minderjährige nicht binnen 6 Wochen ab Eingang der entsprechenden Nachricht in seinem e-Tresor, gilt die Änderung als von ihm/ihr genehmigt.

Wie lassen sich diese Regelungen mit der Tatsache vereinbaren, dass es sich bei den „Kunden“ um  regelmäßig beschränkt geschäftsfähige Minderjährige handelt?