1450/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Arbeitnehmerveranlagung“

 

Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung kann von Arbeitnehmern sowie Pensionisten jährlich durchgeführt werden, wobei die Möglichkeit besteht, diese bis zu 5 Jahre rückwirkend durchzuführen. Steuerlich begünstigt und daher geltend gemacht werden können unter anderem Posten wie Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.

 

Nachdem für die Möglichkeit der Durchführung eine Frist von 5 Jahren besteht, ist es durchaus denkbar, dass Personen, in dem Glauben, die Arbeitnehmerveranlagung später durchführen zu können, in Folge darauf vergessen und dadurch pro Jahr erhebliche Beträge beim Finanzamt verbleiben.

 

Wenn man die Arbeitnehmerveranlagung nicht über FinanzONLINE durchführen möchte, können die Formulare ab dem Jahr 2010 nicht mehr als pdf heruntergeladen, ausgedruckt und direkt ausgefüllt werden, sondern müssen über die Homepage des BMF angefordert werden. Auch diese kompliziertere Vorgangsweise trägt vermutlich dazu bei, dass zahlreiche Personen ihre Arbeitnehmerveranlagung nicht gleich durchführen bzw. in weiterer Folge die Durchführung verabsäumen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.      Wie hoch war die Anzahl der Arbeitnehmer, die in den letzten 15 Jahren eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben (jeweils aufgegliedert nach Jahren)?

 

2.      Wie hoch war die Anzahl der Pensionisten, die in den letzten 15 Jahren eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben (jeweils aufgegliedert nach Jahren)?

 

3.      Wie hoch waren in den vergangenen 15 Jahren die Beträge in Summe, die aufgrund der durchgeführten Arbeitnehmerveranlagungen pro Jahr ausgezahlt wurden (jeweils untergliedert nach Pensionisten und Arbeitnehmern)?

 

4.      Wie hoch war der in den vergangenen 15 Jahren jeweils für die Arbeitnehmerveranlagung veranschlagte Betrag?

5.      Wie hoch waren in den vergangenen 15 Jahren die Beträge, die zwar für die Arbeitnehmerveranlagung veranschlagt worden sind, jedoch, aufgrund der Nicht-Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung von Pensionisten und Arbeitnehmern, nicht ausgezahlt wurden und daher beim BMF verblieben sind (jeweils untergliedert nach Pensionisten und Arbeitnehmern)?

 

6.      Was geschieht mit den Beträgen, die zwar veranschlagt, jedoch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht ausbezahlt werden?

 

7.      Aus welchem Grund besteht ab dem Jahr 2010 für die Formulare L1, L1k und L1i nicht mehr die Möglichkeit, diese als pdf herunterzuladen?