1459/J XXV. GP

Eingelangt am 06.05.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Gewaltbericht der EU

 

Im vergangenen Jahr wurde durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) eine Studie bezüglich Gewalt gegen Frauen durchgeführt. Konkret ließ die FRA zwischen April und September 2012 unionsweit 42 000 Frauen zwischen 18 und 74 Jahren befragen. Es gab hierfür jeweils persönliche Gespräche von rund 50 Minuten. Gefragt wurde nach Erfahrungen mit körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, daheim und in der Öffentlichkeit. Auch Stalking und Belästigung in den neuen Medien war Thema.

 

Jetzt ist festzuhalten, dass grundsätzlich jegliche Art von Gewalt abzulehnen ist. Wenn man sich die Studie aber anschaut, formieren sich doch einige Bedenken. Die Ergebnisse fußen zum größten Teil auf den Interviews durch Befragerinnen, bei denen man die notwendige Distanz zumindest hinterfragen muss. Auch ist bei solchen Interviews die Suggestion sicher nicht zu vernachlässigen. Weiters würden die gestellten Fragen insgesamt interessieren. Was gilt schon als sexuelle Belästigung im Sinne der Fragenden. Ist ein vielleicht zwar unangemessener Pfiff nach einem attraktiven Mädchen sexuelle Belästigung oder sogar schon ein unangemessener Annäherungsversuch? Oder wo wurde bei diesen Dingen die Grenze zwischen angemessen und unangemessen gezogen?

 

Auch wurde ausschließlich nach Gewalterlebnissen von Frauen gefragt. Bei einer derartig großen Studie wäre es doch sicher möglich gewesen, beide Geschlechter bezüglich Gewalt zu befragen. Die Vergleichbarkeit und auch die umfassende Darstellung des Problems werden daher angezweifelt.

 

Kritisiert wird von den Betreibern der Studie auch, dass es in vielen EU Mitgliedstaaten immer noch einen Mangel an umfassenden, vergleichbaren und verlässlichen Daten über Umfang und Beschaffenheit des Problems gibt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachfolgende

 

Anfrage:

 

1.    Sind Ihnen als zuständige Bundesministerin die in den Interviews gestellten Fragen bekannt?

2.    Wenn ja, können Sie diese dem Parlament zur Verfügung stellen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist Ihnen als zuständige Bundesministerin bekannt, wie dieser Fragebogen ausgearbeitet wurde?

5.    Waren bei der Ausarbeitung des Fragebogens auch Vertreter von Österreich beteiligt?

6.    Wie wurden die Grenzen zwischen angemessen und unangemessen gezogen?

7.    Ist seitens der EU auch eine Studie bekannt, die Gewalt im Allgemeinen, also auch gegen Männer beleuchtet?

8.    Welche Zahlen und Daten stehen Ihnen seitens Österreich zu diesem Thema zur Verfügung?

9.    Gibt es in Österreich Studien, die die Gewalt im Allgemeinen, also gegen Männer und Frauen beleuchten?

10. Sind solche Studien in Österreich geplant?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Zahlen und Daten hat Ihr Ministerium in Bezug auf Stalking? Nehmen die Zahlen in diesem Bereich in Österreich zu?

13. Welche Maßnahmen setzt das Ministerium, um Stalking einzudämmen und die Opfer zu schützen?

14. Welche Daten stehen dem Ministerium bezüglich Belästigung und Missbrauch bei den neuen sozialen Medien zur Verfügung?

15. Gibt es seitens des Ministeriums irgendwelche Maßnahmen, um Missbrauch innerhalb der neuen sozialen Plattformen einzudämmen?

16. Sind Ihnen die durch die EU - Studie entstandenen Kosten bekannt, und auf wie hoch belaufen sich diese?

17. Gab es seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen eine finanzielle Beteiligung an der Studie oder wurde diese ausschließlich aus EU Mitteln bestritten?

18. Wie viele Beamte Ihres Ministeriums waren in die Erstellung der Studie eingebunden?