1460/J XXV. GP
Eingelangt am 06.05.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haider, Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Lebensmittelinformationsverordnung
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel – „Lebensmittelinformationsverordnung“ – vom 25. Oktober 2011 war ein neues Kapitel der Verbraucherinformation im Lebensmittelsektor aufgeschlagen worden. Folgende Kritikpunkte führt etwa die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKO an:
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass ab 2015 Allergene in offen angebotenen Speisen (über 14 Allergene von Milch über Getreide bis hin zu Sulfiten und Lupinen) deklariert werden müssen.
Der Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), mit dem die EU-Verordnung in nationale Vorschriften umgesetzt wird, liegt nun zur Begutachtung vor. Derzeit wird parallel in Verhandlungsgruppen mit Vertretern des BMG und der Wirtschaftskammer sowie Medizinern über die Umsetzung der Verordnung verhandelt.
Grundsätzlich hat die Wirtschaft Verständnis für Menschen mit Nahrungsmittelallergien und selbstverständlich ist sie auch bereit auf die Probleme ihrer Kunden individuell einzugehen. Die Gefahr bei „gut gemeinten“ gesetzlichen Regelungen ist jedoch immer, dass das Kind „Schutz der Konsumenten“ mit dem Bade ausgegossen wird.
Wichtig wird es nun sein, dass die nationale Umsetzung nicht zu der befürchteten – leider ist der gelernte Österreicher ein gebranntes Kind – Bürokratielawine kommt.
Weder dürfen Speisekarten in Zukunft in Telefonbuchstärke notwendig sein, noch sollten Wirte sich zu Allergieberatern wandeln müssen. Das Ergebnis der Umsetzung einer solchen Verordnung wird dann nämlich nicht der erwünschte verbesserte Schutz von Konsumenten sein, sondern ein von Bürgern und Politik ungewünschter Strukturwandel der österreichischen Gastronomie. Denn diese Gefahr besteht konkret. Wenn die EU-Verordnung 1:1 umgesetzt wird, dürfen wir Österreicher uns nicht wundern, dass auf den Speisekarten in der Zukunft nur mehr Standardgerichte aufscheinen, deren Zutaten auf Industrieprodukten basieren. Der Trend zu Convenience-Produkten (also Fertig- und Halbfertigprodukten) würde sich massiv verstärken, denn auf diese würde vermehrt zugegriffen werden, da auf diesen Inhaltsstoffe und Allergene bereits ausgewiesen sind. Dadurch würde es immer schwieriger werden, lokale Nahversorger zu nutzen oder frisch zu kochen. Hier wird nicht einem Alarmismus das Wort geredet und auch nicht behauptet, dass die hochwertige qualitative Gastronomie danach völlig verschwinden wird, sondern, dass durch solche Maßnahmen die Breite unserer hochwertigen regionalen österreichischen Küche einfach enger wird. Was dies für die Qualität des Gastronomiestandortes Österreich als Ganzen insbesondere für seine Regionen und die zukünftige Qualifikation der Mitarbeiter unserer Betriebe bedeutet, muss sich die Politik klar sein. Wer bliebe dann auf der Strecke? In erster Linie natürlich der Konsument selbst, der mit einem eingeschränkteren Angebot Vorlieb nehmen muss, der Unternehmer, dessen unternehmerische Freiheit weiter eingeschränkt wird, die Arbeitnehmer insbesondere die Köche, deren Qualifikation nicht mehr in dem Umfang nachgefragt werden wird, die regionale Wertschöpfung in den Regionen und zum Schluss unsere österreichische gastronomische Kultur.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage