1462/J XXV. GP

Eingelangt am 06.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Forschungsfinanzierung und Budget der Universitäten

 

Mittlerweile steht fest, dass der Wissenschaftsfonds FWF endlich ein reguläres Bud-get erhält. Damit kann grundsätzlich der reguläre Betrieb aufrecht erhalten werden. Inwiefern man hier jedoch von Zusatzmitteln sprechen kann, wenn nur der Status quo aufrechterhalten wird, sei dahingestellt.

 

Für Forschung und experimentelle Entwicklung in Unternehmen ist mittlerweile die Forschungsprämie auf zehn Prozent des Gesamtforschungsaufwandes angehoben worden. Auch dieser Bereich ist neben der Grundlagenforschung von eminenter Wichtigkeit für den Forschungsstandort Österreich.

 

Ein grundlegendes Problem herrscht jedoch im universitären Bereich, wie man einer APA-Meldung vom 29.04.2014 entnehmen kann:

 

"Unis müssen weiter auf Budget warten

Die Universitäten müssen weiter auf ihr Budget ab dem Jahr 2016 warten. Im Finanzrahmen bis 2018 sind die Mittel für die Unis wie angekündigt nicht erwähnt. Im Bereich der Grundlagenforschung wird die Finanzierung umgestellt - anstelle von vor allem durch Rücklagen gespeisten Zuwendungen erhält etwa der Wissenschaftsfonds FWF reguläre Budgetmittel […]

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hatte für 2016 bis 2018 rein für eine Inflationsabgeltung zusätzlich 615 Mio. Euro gefordert und für einen Ausbau der Studienplatzfinanzierung mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen 485 Mio. Euro. Ob der Inflationsausgleich kommt, steht also erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. […]

Für eine Absicherung der Forschungsfinanzierung etwa beim FWF und der Akademie der Wissenschaften (ÖAW) hatte Mitterlehner 383 Mio. Euro gefordert. Im Finanzrahmen sind nun von 2016 bis 2018 'Zusatzmittel' in Höhe von 100 Mio. Euro jährlich festgeschrieben. Der Löwenanteil davon geht mit 243 Mio. Euro an den FWF, der Rest fließt in ÖAW und angewandte Forschung etwa bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Dazu kommen laut Aussendung des Wissenschaftsministeriums noch insgesamt 56 Mio. für die Fortsetzung des Ausbaus des Institute of Science and Technology (IST) Austria.


'Zusatzmittel' bezieht sich dabei aber nur auf die Art der Ausschüttung: Der primär Grundlagenforschung fördernde FWF bewilligte etwa 2013 Förderungen in Höhe von 202,6 Mio. Euro, nur etwa die Hälfte der Mittel (2013: 101,9 Mio. Euro) waren aber im Bundesbudget festgeschrieben. Der Rest kam aus anderen Töpfen und Rücklagen.

[…] Auch Einsparungen im Wissenschaftsbereich finden sich im Strategiebericht: Zwischen 2015 und 2017 müssen die Ermessensausgaben aufgrund der Budgetkonsolidierung um 76 Mio. Euro sinken."

(Quelle: http://science.apa.at/site/politik_und_wirtschaft/detail.html?key=SCI_20140429_SCI40111351018121434)

 

Dass die Budgets für die Universitäten erst zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden sollen, spricht gegen jegliche hochschulpolitische Verantwortung. Hier geht jegliche Planungssicherheit verloren und nimmt den Universitäten ihre wichtige Autonomie.

 

Inwiefern dies mit der Strategie der Bundesregierung für die Bereiche Forschung, Technologie und Innovation (FTI) zusammenpasst, ist ebenfalls fraglich. Dass auf der Bundesministeriumsseite von einem Ziel, bis 2020 im Rahmen der EU 2020 Strategie eine F&E-Quote von 3,76 Prozent zu erreichen, gesprochen wird, passt nicht zu finanziellen Repressalien gegenüber den Universitäten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie hat sich die Inanspruchnahme der Forschungsprämie nach finanziellen Gesichtspunkten in den letzten Jahren entwickelt? (Bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung der Jahre 2010 bis 2013 mit Berücksichtigung der jeweils gültigen prozentuellen Forschungsprämie.)

2.    Wird die Forschungsprämie für Unternehmen im Rahmen der Sparmaßnahmen ebenfalls angetastet oder können Sie die Beibehaltung garantieren?

3.    Sehen Sie eine prozentuelle Ausgestaltung der Forschungsprämie gestaffelt nach Unternehmensgröße als sinnvoller an bzw. aus welchen konkreten Überlegungen heraus soll die Forschungsprämie weiterhin pauschalisiert bestehen bleiben?

4.    Gibt es Überlegungen, die FTI-Strategie zu überdenken bzw. das Ziel der F&E-Quote von 3,76 Prozent bis 2020 nach unten zu revidieren?

5.    Welche konkreten Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, um der Erfüllung der FTI-Strategie überhaupt noch reelle Chancen einzuräumen und bis 2020 eine F&E-Quote von 3,76 Prozent zu erreichen?

6.    Welche langfristigen Überlegungen – abgesehen von der Aufrechterhaltung der Grundfinanzierung – gibt es bzgl. des Wissenschaftsfonds?

7.    Gibt es konkrete Überlegungen, die Bewilligungsquote des FWF zu erhöhen bzw. wenn nicht, nach welchen konkreten Überlegungen hält das Ministerium eine Bewilligungsquote von etwa 24 Prozent für ausreichend?


8.    Ist seitens des Ministeriums angedacht, durch steuerliche Maßnahmen das Volumen der von gemeinnützigen Privatstiftungen für Zwecke der Forschung zur Verfügung gestellten Mittel deutlich anzuheben? Dies angesichts der in Deutschland diesbzgl. gemachten guten Erfahrungen?

9.    Wann werden Sie die Verhandlungen mit den Universitäten hinsichtlich ihrer Budgets aufnehmen? Inwiefern und nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten sehen Sie hier – im Gegensatz zu den Universitätsrektoren - keinen Gesetzesbruch, wenn nicht bis Ende 2014 das Gesamtbudget für alle Unis in der Periode 2016 bis 2018 festgelegt wird?

10. Nach welchen Überlegungen erscheint es sinnvoll, zuerst die Leistungsvereinbarungen zu verhandeln, wenn die Universitäten nicht wissen, welche finanziellen Mittel überhaupt zur Verfügung stehen, um in weiterer Folge einerseits Planungssicherheit zu haben, andererseits ein ausgeglichenes Universitätsbudget anzustreben?

11. Dürfen Universitäten aus Ministeriumssicht überhaupt Leistungsvereinbarungen eingehen, wenn sie nicht wissen, ob diese danach überhaupt finanzierbar sind?

12. Werden Sie sich weiterhin – wie von den Universitätsrektoren gefordert – für eine Studienplatzfinanzierung einsetzen bzw. ist aus Ihrer Sicht dieses Projekt bei einer andauernden Budgetknappheit überhaupt noch weiter zu verfolgen? Nach welcher aktuellen Strategie – außer der Aufschiebung – wird dieses Projekt derzeit verfolgt?