1468/J XXV. GP

Eingelangt am 08.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Doppelstaatsbürgerschaft und internationale Regelungen und Abkommen dazu

BEGRÜNDUNG

 

In der Diskussion rund um die Ermöglichung von Doppelstaatsbürgerschaften für ausgewanderte ÖsterreicherInnen ebenso wie für hier geborene Kinder von Drittstaatsangehörigen wird von der Regierung stets auf die Bindung Österreichs an das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit verwiesen. Aufgrund dieses Übereinkommens ergäbe sich, dass Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich abzulehnen seien, so die Behauptung. Die Rechtslage hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten europaweit weiterentwickelt. Das besagte Übereinkommen ist schon längst rechtlich überholt, da neben Österreich anscheinend nur mehr drei Staaten (DK, N, NL) von den verbliebenen 12 Mitgliedern den von der Bundesregierung ins Feld geführten ersten Teil anwenden. Viele andere Staaten, wie zB Deutschland, sind mittlerweile aus dem Übereinkommen ausgetreten oder haben diese Pflicht zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften abgeschafft. Mittlerweile gibt es bereits spätere, aktuellere Übereinkommen des Europarats zur Doppelstaatsbürgerschaft, die diese zulassen und legitimieren. Das zeigt, dass sich das Bild über die Zulässigkeit von Doppelstaatsbürgerschaft verändert hat und diese als eine moderne Lebensform immer mehr zur Normalität und zunehmend akzeptiert wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)     Welche konkreten internationalen Übereinkommen und bi- und multilateralen Verträge, die Österreich verpflichten mehrfache Staatsangehörigkeiten zu vermeiden oder zu verringern, hat Österreich bisher unterzeichnet?


2)    Welche gesetzlichen Verpflichtungen genau ergeben sich daraus für Österreich in Zusammenhang mit der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeit?

 

3)    Welche Formen der Entstehung mehrfacher Staatsangehörigkeit (per Geburt, durch Einbürgerungen, durch andere Formen des Staatsbürgerschaftserwerbs) sind aufgrund des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit von der österreichischen Regierung zu verhindern?

 

4)    Welche Personengruppen würden von dem Verbot umfasst (minderjährige Kinder, Erwachsene)?

 

5)    Sind nach derzeitigen Bestimmungen der oben genannten Abkommen (mehrfache Staatsangehörigkeiten per se zu vermeiden oder nur in Kombination der österreichischen mit der Staatsangehörigkeit bestimmter anderer Staaten, wie zB der dänischen, niederländischen oder norwegischen)?

 

6)    Wie viele Staaten neben Österreich sind derzeit Unterzeichnerstaat dieses Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und welche Staaten sind das?

 

7)    Kapitel 1 des Übereinkommens sieht verpflichtend die Vermeidung von Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit der Vertragsstaaten untereinander durch Einbürgerung vor. Wie viele Staaten neben Österreich haben sich der Anwendung dieses Kapitel 1 des Übereinkommens aktuell unterworfen, gegenüber wie vielen Staaten konkret besteht daher für Österreich derzeit die Pflicht zur Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeit?

 

 

8)    Deutschland ist aus dem Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit 2001 ausgeschieden, andere Staaten (Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg) sind lediglich aus Kapitel 1, das die Vermeidung von Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit vorschreibt, ausgeschieden. Welche Schritte müsste Österreich setzen, um

a) aus dem Übereinkommen gänzlich und

b) aus dem Kapitel 1 des Übereinkommens auszuscheiden?

c) Wie lange würde der Ausstieg dauern, um wirksam zu werden?

 

9)    Für den Fall, dass neben diesem Übereinkommen weitere völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs zur Vermeidung von mehrfacher Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen: Welche sind das und welche Schritte müsste die Regierung setzen, um aus diesen Vereinbarungen auszuscheiden?