1469/J XXV. GP

Eingelangt am 08.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend die Klimt-Villa in Hietzing

BEGRÜNDUNG

 

Seit im Jahr 1998 Baupläne aufgefunden wurden, die belegten, dass Gustav Klimt ein Gartenhaus in der Hietzinger Feldmühlgasse in den Jahren 1911–1918 als Atelier verwendete, flammen immer wieder Diskussionen um die zukünftige Nutzung des Areals und der mittlerweile darauf befindlichen neobarocken Villa auf.

Im Jahr 2000 zog die langjährige Mieterin des Anwesens, die HTL Spengergasse, aus; die Villa wurde auf die „Liste der historischen Objekte“ gesetzt und ging ins Eigentum der Republik über. In den folgenden Jahren bemühte sich das ÖVP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit immer wieder um den Verkauf der wertvollen Liegenschaft und scheiterte dabei am Widerstand der Zivilgesellschaft, wobei sich insbesondere der Verein Gedenkstätte Gustav Klimt nachhaltige Verdienste erwarb.

Im April 2007 meldete die Österreichische Galerie Belvedere Bundesbedarf an, weshalb der seit 2002 bestehende Prekariumsvertrag mit dem Verein Gedenkstätte Gustav Klimt aufgelöst wurde und die Zuständigkeit für das Gebäude an jenes Bundesmuseum überging. Die Pläne der neuen Belvedere-Direktorin Agnes Husslein, die Villa auf den Bauzustand von 1923 rückzuversetzen, ließen sich aufgrund des Einspruchs von Öffentlichkeit, Bezirksvertretung Hietzing und Burghauptmannschaft allerdings nicht realisieren. Das Belvedere verzichtete daraufhin auf seinen Anspruch, und so übertrug das Wirtschaftsministerium  die Liegenschaft Ende 2008 im Wege eines Fruchtgenussvertrags dem der Waldorf-Pädagogik verpflichteten Comenius-Institut, dessen Rechtsträger das Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik unter seiner Präsidentin Elisabeth Rössel-Majdan ist.


Seit 2009 steht die Klimt-Villa unter Denkmalschutz, und nach einer längeren Renovierungsphase wurde im Herbst 2012 das Klimt-Atelier feierlich eröffnet und ist nun an drei Tagen pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich. Anfang Mai 2014 erhielt der Verein Gedenkstätte Gustav Klimt den European Nostra Award, der von der Europäischen Union an Einzelpersonen oder Institutionen verliehen wird, die sich um den Schutz, die Erhaltung und die Erhöhung der Wahrnehmung des kulturellen Erbes verdient machen.

Dies hinderte die Wiener ÖVP und die Bezirksvorstehung Hietzing jedoch nicht daran, immer wieder über den Verkauf und über Änderungen der Flächenwidmung des Areals nachzudenken – immerhin befinden sich Klimt-Villa und -Garten in bester Unter St. Veiter Lage. Auch ein Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 24. März 2014, dem zufolge besondere Bebauungsbestimmungen für die Villa gelten und die Grünflächen unverändert zu bleiben haben, hat nicht für die Beruhigung der alarmierten Öffentlichkeit gesorgt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)     Welche Geltungsdauer hat der 2008 zwischen Comenius-Institut und Bund abgeschlossene Fruchtgenussvertrag betreffend die Liegenschaft Feldmühlgasse 11?

2)     Unter welchen Bedingungen kann dieser Vertrag gelöst werden?

3)     Unter welchen Bedingungen kann einer der beiden Partner den Vertrag kündigen?

4)     Unter welchen Bedingungen sind vertragliche Änderungen möglich?

5)     Unter welchen Bedingungen lassen sich die Öffnungszeiten des Klimt-Ateliers und die Zugänglichkeit des gesamten Areals erweitern? Wären hierfür Eingriffe in den Fruchtgenussvertrag notwendig?

6)     Welche Pläne hat Ihr Ministerium oder die Burghauptmannschaft hinsichtlich der Liegenschaft für die Zeit nach dem Auslaufen des Vertrages mit dem Comenius-Institut?

7)     Welche Pläne hat Ihr Ministerium oder die Burghauptmannschaft hinsichtlich der Nutzung der Nebengebäude auf dem Grundstück?

8)     Wie hoch ist der jährliche Betrag, den das Comenius-Institut bzw. das Kuratorium für künstlerische und heilende Pädadogik gemäß Vertrag dem Bund für den Fruchtgenuss an der Liegenschaft zu überweisen hat?

9)     Würden Sie es für sinnvoll halten, die Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen betreffend die Liegenschaft zu lockern und diese sodann an den Höchstbietenden zu verkaufen?

10)  Wo kann eine interessierte Öffentlichkeit in den Fruchtgenussvertrag zwischen Comenius-Institut und Bund Einsicht nehmen?