1470/J XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abg. Angela Lueger und GenossInnen an den Bundesminister für Justiz betreffend einer „bundesweiten Gesetzespräzisierung bzgl. Kinderlärm“

Die Diskussion um Kinderlärm ist in Österreich schon seit einigen Jahren im Gange.

Der OGH hat in seinem Urteil (4Ob53/08k) ausgesprochen, dass Lärm ausgehend von einem Kinderspielplatz grundsätzlich nicht als Störung anzusehen ist.

Ausgangspunkt der Diskussion war eine Gesetzesänderung in Deutschland. Dort wurde bereits am 16. Februar 2011 eine diesbezügliche Änderung im Bundes­Immissionsschutzgesetz beschlossen.

In Österrreich gibt es kein diesbezügliches Bundesgesetz, sondern es wird derzeit auf Länderebene geregelt.

„Kinderlärm soll in Österreich einen Sonderstatus bekommen und juristisch nicht mehr als Lärm gelten. Dieser Vorstoß wird erneut im Nationalrat diskutiert und auch in Salzburg hat sich der Landtag schon damit beschäftigt.“ (ORFONLINE 8.5.2014)

Der OGH hat in seiner Rechtsprechung zu § 364 Abs. 2 ABGB ausgeführt, dass Kinderlärm grundsätzlich durchaus auf einer verkehrsüblichen bzw. widmungsgemäßen Nutzung einer Wohnung beruht. Eine gesetzliche Verankerung dieser Rechtsprechung ist daher geboten.

Mit dem Wissen, dass das Thema Lärmbelästigung durch Kinder von österreichischen Gerichten nicht besonders häufig behandelt wird und auch die Urteile des Obersten Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes einheitlich festgestellt wurde, dass typischer von Kindern verursachter Lärm hinzunehmen ist, hat das BMJ bereits im Mai 2012 festgestellt, dass es aufgrund der einheitlichen Rechtssprechung beider oben genannten Gerichtshöfe, sowie der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen keinen Änderungsbedarf sah.

Eine Petition betreffend „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ hat Bundesrätin Inge Posch- Gruska (31/PET-BR/2012) eingebracht.

Mit dieser Petition tritt Bundesrätin Posch-Gruska für eine Gesetzesinitiative ein, mit welcher Klagen gegen Kinderlärm erschwert werden sollen. Kinderfreundlichkeit und Toleranz gegenüber Kindern muss ein öffentliches Anliegen sein, das von allen mitgetragen wird. Auch in Österreich muss es erschwert werden, mit dem Argument „die Kinder sind zu laut“ vor Gericht zu ziehen und damit die Errichtung von Kindergärten oder Spielplätzen zu verhindern.

In Oberösterreich strich man im Jahr 2013 lärmende Kinder als unzumutbare Belästigung aus dem Baugesetz.

In der Steiermark wurde im März 2014 mit der Novelle zum steirischen Baugesetz der Möglichkeit spielende Kinder mit Lärmquellen wie Rasenmähern gleichzusetzen und damit Lärmschutzwände einzufordern oder Klagen zu erheben ein Riegel vorgeschoben. In den vergangenen Jahren haben Nachbarn auch in Salzburg immer wieder mit Anzeigen und Klagen auf lärmende Kinder reagiert - das soll künftig nicht mehr möglich sein. Die Änderung auf "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" wurde im steirischen Landtag einstimmig beschlossen.

"Zu den unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen zählen jedenfalls nicht Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen für Schulpflichtige oder ähnlichen Anlagen", heißt die neue Passage im Baugesetz.

"Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Das muss sich auch in den Gesetzen wiederspiegeln", plädiert auch Familienministerin Karmasin für diesbezügliche Berücksichtigung in den Landessicherheits- und den Landesbaugesetzen.

Besonders stört die Familienministerin, wenn Eltern für Kinderlärm bestraft werden, wie es etwa in Wien und in Kärnten vor kurzem der Fall war. Weil eine 2-Jährige in einer Wohnung gelaufen ist, beschwerte sich in Wien ein Nachbar über zu "lautes Getrampel". Daraufhin bekam die Familie des Mädchens eine Geldstrafe wegen Ruhestörung. In Kärnten schritten die Ordnungshüter in einer Wohnanlage gegen ein "tempelhüpfendes" Kind ein. "Ich halte diese Vorgehensweise für genau das falsche Zeichen", ärgert sich Karmasin und weiter: "Kinder sollen sich bewegen können, laufen, auch mal laut sein dürfen - das ist Ausdruck kindlicher Entfaltung. Wenn Kinderlärm bestraft wird und von Menschen als nicht zumutbar wahrgenommen wird, empfinde ich das als Armutszeugnis für unsere Gesellschaft". Erfreulich in diesem Zusammenhang ist für Karmasin, dass in zwei Landesbauordnungen (Oberösterreich und Steiermark) bei Bau eines Kindergartens der mögliche Lärm keine klagbare Emission mehrdarstellt. "Für mich haben diese beiden Länder Vorbildfunktion, die in ganz Österreich übernommen werden sollte", so Karmasin abschließend.

Die NEOS haben im Parlament einen Antrag gestellt, dass das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 179/2013, wie folgt geändert - nach § 364 Absatz 2 zweiter Satz wird folgender Satz eingefügt:

„Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, können nicht untersagt werden, sofern sie das ortsübliche Ausmaß nicht übersteigen.“

Auf Grund der immer wieder aufkeimenden Problematik und der Aussage von ÖVP Klubobmann Reinhold Lopatka:"Kinderlärm kann nicht mit anderem Lärm gleichgesetzt werden." Dies gehöre geregelt. (Salzburger Nachrichten 18.04.2014)

Und dem Bekenntnis von Familienministerin Karmasin, dass Österreich 2025 das familienfreundlichste Land Europas sein soll, besteht Handlungsbedarf.

Es scheint fast parteiübergreifender Konsens, dass es sowohl aufgrund der einheitlichen Rechtsprechung als auch durch die einzelnen Initiativen der Bundesländer eine Gesetzespräzesierung auf Bundesebene geben soll.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende Anfrage:

1.      Planen Sie eine Änderung des ABGB bzgl. „Kinderlärm“?

2.      Wenn ja, wann und wie ist dies vorgesehen?

3.      Wenn nein, warum nicht?