1472/J XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Münzdiebstahl aus Zierbrunnen

 

Ein altes Volksbrauchtum, nämlich das Werfen von Münzen in Zierbrunnen, um Glück, Wohlstand oder Gesundheit zu erhalten oder wiederzuerlangen, ist in weiten Teilen Europas sehr verbreitet, so auch in Österreich. Aus rechtlicher Sicht gehen die Münzen am Brunnenboden in den Besitz des Brunnenbesitzers bzw. Erhalters über. Seit einigen Jahren mehren sich Beschwerden darüber, dass vor allem organisierte Banden in die Zierbrunnen steigen und die Geldstücke entwenden. Damit wird nicht nur das Brauchtum zerstört, da immer weniger Touristen Geld in die Brunnen werfen, auch der Tatbestand des Diebstahls oder der Unterschlagung wird begangen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Verurteilungen wegen Münzdiebstahl aus Brunnen gab es seit 2008 (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Brunnen und Jahren)?

2.    Wie viele Verurteilungen wegen Unterschlagung von Münzen aus Brunnen gab es seit 2008 (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Brunnen und Jahren)?

3.    Gab es Anzeichen darauf, dass die verurteilten Personen Mitglieder organisierter Bettlerbanden waren?

4.    Welche Nationalität haben die verurteilten Personen?