1474/J XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Zierbrunnen im Eigentum der Republik

 

In Österreich gibt es eine Vielzahl an Zierbrunnen, welche sich teils im Eigentum der Republik, teils der Länder, aber auch in Privatbesitz befinden. Einige dieser Brunnen werden von Touristen besonders geschätzt, ein altes Volksbrauchtum ist es, Münzen in die entsprechenden Brunnen zu werfen, um Glück, Wohlstand oder Gesundheit zu erhalten. Dieses Kulturgut wird von der einheimischen Bevölkerung so wie von Touristen geschätzt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Brunnen stehen im Eigentum der Republik?

2.    Um welche Brunnen (Name, Standort) handelt es sich?

3.    In wie viele dieser Brunnen werden regelmäßig Münzen geworfen?

4.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Summen der einzelnen Brunnen seit dem Jahr 2000?

5.    Wer genau hat diese Münzen gesammelt bzw. gezählt?

6.    Wofür wurde dieses Geld verwendet?

7.    Befinden sich auf den Bundesbrunnen Hinweisschilder, dass die Entnahme von Münzen verboten ist?

8.    Ist Baden in den Zierbrunnen erlaubt?