1476/J XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend 150 Mio. Euro weniger für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung (Ganztagsschule)

 

Im BGBl. I Nr. 115/2011 wurde verlautbart, dass der Bund zur Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für die Freizeit der schulischen Tagesbetreuung, die an Schultagen bis 16:00 Uhr stattfindet, in den Schuljahren 2011/12 - 2014/15 einen Zweckzuschuss im Sinne der §§ 12 und 13 F-VG 1948 in der Höhe von insgesamt 200,15 Mio. Euro folgendermaßen zur Verfügung stellen wird:

2011:    70,00      Mio. Euro

2012:    49,45      Mio. Euro

2013:    43,10      Mio. Euro

2014:    37,60      Mio. Euro

Im BGBl. I Nr. 192/2013 wurde verlautbart, dass der Bund zusätzlich zu den in Art. 4 der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, einen Zweckzuschuss im Sinne der §§ 12 und 13 F-VG 1948 folgendermaßen zur Verfügung stellen wird:

2014:    78,53      Mio. Euro

2015:  109,37      Mio. Euro

2016:    99,02      Mio. Euro

2017:    88,68      Mio. Euro

2018:    78,33      Mio. Euro

Das bedeutet, dass bereits folgende Finanzmittel seitens des Bundes für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung beschlossen wurden:

 

 

Nach der Regierungsklausur im Jänner 2014 wurde verlautbart, dass im Zuge von Offensivmaßnahmen zusätzlich 400 Mio. Euro in den Jahren 2014-18, also 80 Mio./Jahr, in den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung investiert werden. Das würde bedeuten, dass mit dem bereits beschlossenen Budget folgende Gelder dafür künftig zur Verfügung stehen müssten:

 

 

Im Vorfeld der Budgeterstellung wurde nun bekannt, dass Bundesministerin Heinisch-Hosek die Mittel für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung kürzen will. Laut diversen Aussagen um 50 Mio. im Jahr 2014, die von den Ländern bisher nicht „abgeholt“ wurden. Jedoch würden diese 50 Mio. 2018 wieder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das würde bedeuten, dass folgende Gelder nun verfügbar sein müssten:

 

 

Den seit letzter Woche vorliegenden Budgetunterlagen sind jedoch völlig anderer Beträge zu entnehmen:

BVA für 2014: 116,13 Mio. Euro

BVA für 2015: 109,37 Mio. Euro

 

Das heißt, dass für die Jahre 2014/15 anstatt der in Aussicht gestellten 335,50 Mio. Euro lediglich 225,5 Mio. Euro geplant sind, also nicht um 50 Mio. weniger, sondern um 110 Mio. weniger.

 

Ein weiteres Mirakel des Budgets für die schulische Tagesbetreuung sind die von den Ländern nicht „abgeholten“ 50 Mio. Euro der Jahre 2011-2013.

Lt. BGBl. I Nr. 115/2011 waren für diese drei Jahre 162,55 Mio. Euro budgetiert. Den Budgetunterlagen ist zu entnehmen, dass davon nur 125,8 Mio. als Erfolg verbucht sind. Das heißt, dass „nur“ 36,75 Mio. Euro (und nicht wie kolportiert 50 Mio. Euro) weniger als geplant an die Länder bezahlt wurden. Was mit diesen 36,75 Mio. Euro, die in die Rücklage geflossen sein müssten, passiert ist, ist anhand der Budgetunterlagen nicht nachvollziehbar. Dies bedeutet aber, dass zu den 110 Mio. Euro, die für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung für die nächsten beiden Jahren weniger budgetiert sind, auch noch die og 36,75 Mio. Euro – die nicht für diesen Zweck verwendet wurden – hinzukommen. Somit fehlen für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung tatsächlich rd. 150 Mio. Euro.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Warum wurden für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung in den Jahren 2014 und 2015 nicht die in Aussicht gestellten 335,50 Mio. Euro budgetiert?

2.    Was wurde von den 36,75 Mio. Euro, die 2011-13 nicht aus den budgetierten 162,55 Mio. Euro an die Länder transferiert wurden, finanziert?