1479/J XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Gastronomiebetriebe im Tiergarten Schönbrunn

 

Zu den Immobilien, die im Eigentum der Republik stehen, gehört auch das Areal des Tiergartens Schönbrunn in Wien. Das Areal beherbergt auch zahlreiche Gastronomiebetriebe, die von unterschiedlichen Pächtern betrieben werden. Die „Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H.“ ist als Gesellschafter zur Gänze an der „Tiergarten Schönbrunn Gastronomie GmbH“ beteiligt und mit der Verwaltung der einzelnen Geschäftsbereiche beauftragt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Gastronomiebetriebe befinden sich insgesamt im Tiergarten Schönbrunn-Areal und welche genau sind das?

2.    Wer ist der jeweilige Pächter der einzelnen Gastronomiebetriebe?

3.    Seit wann genau werden die einzelnen Gastronomiebetriebe an die einzelnen Pächter verpachtet?

4.    Gab es seit der „Erstverpachtung“ einen Pächterwechsel?

5.    Bis wann laufen jeweils die einzelnen Pachtverträge?

6.    Gibt es nach dem Auslaufen der jeweiligen Pachtverträge eine Ausschreibung?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurden diese Pachtverträge durch den Aufsichtsrat genehmigt?

9.    Wurden diese Pachtverträge durch den Eigentümervertreter, d.h. das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten) genehmigt?

10. Wie hoch sind die jeweiligen Pachteinnahmen mit den jeweiligen Pächtern?

11. Sind diese Pachteinnahmen gestaffelt?