1492/J XXV. GP

Eingelangt am 14.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits und GenossInnen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend MMag.a Dr.in Sophie Karmasin betreffend des Kinderrechte-Monitoring Prozesses in Österreich.

Vor 25 Jahren wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. In den rund 50 Artikeln dieser Konvention werden die Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen, wie Schutzrechte, Versorgungsrechte und Teilhaberechte definiert.

Im Jahr 1992 kam es zur Ratifizierung der Kinderrechtekonvention im Österreichischen Parlament. Seit 2011 finden sich auch sieben Artikel der Konvention in der Österreichischen Bundesverfassung.

Um die Einhaltung der Kinderrechte zu gewährleisten, findet alle fünf Jahre ein Staatenprüfprozess statt, um etwaige Rückstände oder Defizite der Länder aufzuzeigen. Um auch zwischen den Berichten den Stand der Kinderrechte im Auge zu behalten und um die Umsetzung der Konvention in Österreich voran zu treiben, wurde 2012 von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ein Monitoring Prozess ins Leben gerufen. Unter Einbeziehung des österreichischen Kinderrechtenetzwerks sollte in zwölf Projektgruppen zu den relevanten Kinderechtethemen gearbeitet und die Implementierung dieser sichergestellt werden.

Insgesamt sind über 100 ExpertInnen in diesen Prozess involviert. Dies spricht für eine hohe Expertise innerhalb des Gremiums und dadurch für ein großes inhaltliches Potential. Bisher ist wenig transparent, in welcher Phase sich der Prozess und die einzelnen Projektgruppen in ihrer Arbeit befinden. Auch liegen keine inhaltlichen Zwischenberichte oder Finanzaufstellungen über die Verwendung der zugesprochenen Mittel vor. Ein seit langem ausständiges Monitoring-Board-Meeting lässt auf sich warten.

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.     Welchen Stellenwert hat der Kinderrechte-Monitoring Prozess in Ihrem Ministerium und welche Struktur gewährt die optimale Koordinierung dieses Prozesses?

2.    Werden Sie versuchen den Kinderrechte-Monitoring Prozess dauerhaft und ministeriumsübergreifend zu implementieren?

a.    Wenn ja, mit welchen Mitteln und Methoden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Falls sie den Monitoring- Prozess weiterführen wollen, wie soll der Output aussehen und bis wann ist damit zu rechnen?