1498/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

 

betreffend Gutachtertätigkeit des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts

 

Am 11.3.2014 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Oberösterreich für verfassungswidrig. Gestützt auf das Übergangsgesetz aus dem Jahr 1920, das festlegt, dass Gerichtsbezirke und politische Bezirke einander nicht schneiden dürfen, haben mehrere Bezirksgerichte beim Verfassungsgerichtshof Anträge gegen die sogenannte Bezirksgerichte-Verordnung der Bundesregierung eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechenden Passagen in der Bezirksgerichte-Verordnung aufgehoben und eine Reparaturfrist bis 30. September 2015 festgelegt.

Die frühere Justizministerin Beatrix Karl (Artikel in der Tageszeitung derStandard vom 20. März 2012 http://derstandard.at/1395057183973/Bezirksgrenzen-Bestimmung-soll-gestrichen-werden) rechtfertigte die Verordnung unter anderem damit, dass sie durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nicht beanstandet wurde. Im Urteil des Verfassungsgerichtshofes wird zwar der Antrag des Bezirksgerichtes Perg zitiert, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Universitätsprofessoren für Verfassungsrecht, und zwar Univ-Prof. Dr. Heinz Mayer, Wien, und Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, Linz, der auch als Berater des Verfassungsdienstes der Oberösterreichischen Landesregierung tätig ist, die Verfassungswidrigkeit der Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012 in Bezug auf das sogenannte "Schneideverbot" bestätigt haben. Eine Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wird im Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht erwähnt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Wie viele Regierungsvorlagen wurden in den letzten fünf Jahren durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht begutachtet?

2.    Wie viele Verordnungsentwürfe aus den Bundesministerien wurden in den letzten fünf Jahren durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht begutachtet?

3.    Sind dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes Regierungsvorlagen bekannt, hinsichtlich derer keine Begutachtung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes stattgefunden hat?

4.    Falls ja, wieso kam es in diesen Fällen zu keiner Begutachtung?

5.    Sind dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes Verordnungsentwürfe aus den Bundesministerien bekannt, hinsichtlich derer keine Begutachtung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes stattgefunden hat?

6.    Falls ja, wieso kam es in diesen Fällen zu keiner Begutachtung?

7.    Kam es im Fall der Bezirksgerichte-Verordnung der Bundesregierung zu einer Begutachtung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes?

8.    Wenn ja, welche Empfehlung wurde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes abgegeben?

9.    Wenn ja, wie wurde die Empfehlung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes von der Bundesregierung berücksichtigt?

10. Wenn nein, wieso kam es zu keiner Begutachtung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes?