1511/J XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Wiedereinführung des Direktzugs Lienz-Innsbruck
Zu berücksichtigen ist das Gruber-De-Gasperi-Abkommen (auch Pariser Abkommen genannt). Es wurde am 5. September 1946 in Paris zwischen Österreich und Italien abgeschlossen, im Abkommen steht unter anderem: „In der Absicht, gutnachbarliche Beziehungen zwischen Österreich und Italien herzustellen, verpflichtet sich die italienische Regierung, in Beratung mit der österreichischen Regierung binnen einem Jahr nach Unterzeichnung dieses Vertrages: … c. ein Abkommen für den freien Personen- und Güterdurchgangsverkehr zwischen Nord- und Osttirol auf dem Schienenwege und in möglichst weitgehendem Umfange auch auf dem Straßenwege auszuarbeiten.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Sind Sie für die Wiedereinführung des Direktzugs auf der Strecke Lienz-Innsbruck mit mindestens einer Verbindung in der Früh und am Abend?
2. Wenn ja, warum und inwieweit haben Sie sich für die Wiederinbetriebnahme dieser Direktverbindung eingesetzt?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Voraussetzungen sind für die Wiedereinführung des Direktzugs auf der Strecke Lienz-Innsbruck notwendig?
5. Welche Bedeutung messen Sie dem Gruber-De Gasperi-Abkommen bei?