1515/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Jugendkonten und Konsumentenschutz insbesondere in Bezug auf kontaktloses Bezahlen

 

 

Die Möglichkeit des „Kontaktlosen Bezahlen mit der Bankomatkarte“ wird von vielen Konsumenten skeptische gesehen, teilweise massiv abgelehnt.

 

Laut Kurier vom 27.03.2014 werden Bankomatkarten werden von vielen Bankinstituten automatisch mit der NFC-Funktion ausgestattet.…

Das bargeldlose Zahlen kommt ohne Stecken der Karten und PIN-Code-Eingabe aus. Beträge bis 25 Euro können auf diese Art bezahlt werden, wenn das Geschäft über die entsprechende technische Ausstattung verfügt. Vorreiter sind hier die beiden Handelsketten Billa und Spar. Dabei kommt es zu einer drahtlosen Übertragung der Daten über eine Strecke von wenigen Zentimetern. Im Unterschied zur Quick-Funktion muss bei PayPass kein Guthaben auf die Bankomatkarte geladen werden. Das Geld wird direkt vom Konto abgebucht.

Doch was Erleichterung für Konsumenten bringen sollte, empfinden viele Bankkunden als Zwangsbeglückung und orten Sicherheitslücken. Denn durch den Wegfall des PIN-Codes kann jeder Dieb oder unredliche Finder mit der Karte zahlen.

In der Regel ist es möglich, fünf Mal 25 Euro ohne PIN-Eingabe abzubuchen. Danach muss der PIN-Code wieder eingegeben werden. Dies soll den Schaden bei Diebstahl auf maximal 125 Euro begrenzen.

Während einige Finanzinstitute neue Bankomatkarten automatisch mit der Funktion ausstatten, haben Konsumenten bei anderen Instituten die Wahl. Lediglich die BAWAG P.S.K. bietet derzeit die Wahlmöglichkeiten zwischen Bankomatkarten mit oder ohne NFC-Funktion an. Die Erste Bank verweist zwar darauf, dass bis jetzt keine Betrugsfälle vorliegen, die Funktion der Bankomatkarte aber auf Kundenwunsch gratis deaktiviert werde. Auch Schutzhüllen, die das kontaktlose Zahlen unterbinden, werden von der Erste Bank kostenlos ausgegeben.

Eine Spectra Umfrage unter 400 Bankomatkartenbesitzern hat ergeben, dass 50 Prozent der Befragten die neue Funktion wieder deaktivieren lassen wollen. "Die Funktion muss generell ohne bürokratische Hürden abstellbar sein, ohne dass der Kunde von sich aus aktiv werden muss", fordert Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation….“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie stehen Sie zur Funktion des Kontaktlosen Bezahlens mit der Bankomatkarte und die damit in der Regel einhergehenden Zwangsbeglückung der Bankkunden?

2.     Inwieweit ist ein Bankinstitut verpflichtet, ihre Kunden über die Funktion „Kontaktlosen Bezahlen mit der Bankomatkarte“ zu informieren insbesondere dann, wenn diese Funktion auf einer neuen Bankomatkarte automatisch vorgesehen ist?

3.     Ist es österreichweit und bei ausnahmslos allen Banken möglich, dass Bankkunden diese Funktion - sofern ungewünscht – deaktivieren lassen können?

4.     Ist es insbesondere bei Jugendkonten österreichweit und bei ausnahmslos allen Banken möglich, dass Jugendliche diese Funktion - sofern ungewünscht - deaktivieren lassen können?

5.     Wenn ja, weshalb gibt es eine Bank/Banken, die Jugendliche mit dieser – angeblich nicht deaktivierbaren Funktion – zwangsbeglücken, während diese Funktion bei sämtlichen anderen Konten der betreffenden Bank(en) sehr wohl deaktivierbar ist?

6.     Wie viele Bankkunden nutzen bislang die Funktion des Kontaktlosen Bezahlens?

7.     Wie viele Bankkunden haben bislang die Funktion des Kontaktlosen Zahlens deaktivieren lassen?