1520/J XXV. GP
Eingelangt am 20.05.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
betreffend den Energiecharta-Vertrag und Völkerrechtsverstöße der Ukraine
In einer Diplomarbeit mit dem Titel: „Die Energiepartnerschaft EU-Russland. Probleme und Perspektiven“ sind einige Aspekte zum Energiekonflikt des Jahres 2009 zwischen Russland und der Ukraine enthalten, die in der medialen Debatte wenig Niederschlag fanden. Der darin zitierte namhafte Experte Sebastian Pritzkow arbeitete einige Aspekte heraus: „Nicht Russland, sondern die Ukraine habe das Völkerrecht gebrochen. Erdgas, das für westliche Abnehmer bestimmt war, wurde seitens der Ukraine entnommen bzw. wurde Fremdentnahme nicht verhindert.“
Dazu muss erwähnt werden, dass die Ukraine den Energiecharta-Vertrag ratifiziert hat, und die Staaten Europas von rechtlichen Schritten gegen die Ukraine absahen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen bekannt, welche Menge Erdgas – das für Abnehmer innerhalb der EU bestimmt war - die Ukraine im Umfeld des russisch-ukrainischen Energiekonfliktes des Jahres 2009 illegal entnommen hat?
2. Wenn ja, um welche Menge handelt es sich dabei?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Kann ausgeschlossen werden, dass die Ukraine weiterhin illegal Erdgas entnimmt bzw., dass Fremdentnahmen seitens der Ukraine verhindert werden?
5. Wenn ja, wie?
6. Wenn nein, warum nicht?