1527/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend starre EU-Vorschriften gegen South Stream und bilaterale Abkommen

 

 

 

Das Projekt South Stream wird Österreichs Energieversorgungssicherheit bedeutend erhöhen und gleichzeitig Österreichs Rolle als Drehscheibe für europäische Energieimporte untermauern. Der russische Energieminister Nowak erklärte in einem in der Onlineausgabe Presse am 15. Mai 2014 erschienenen Interview, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen herrschen.

Die Europäische Union verlangt demnach, dass South Stream im Fall der Verwirklichung auch gegenüber Drittanbietern geöffnet werden müsse. Dazu erklärte Nowak: „Wir denken, dass wir diese Frage einfach lösen müssen, denn diese Regeln widersprechen den bilateralen Zwischenregierungsabkommen, die mit den beteiligten Staaten und Russland geschlossen wurden. Es gibt eine internationale Konvention darüber, dass bilaterale Vereinbarungen über der inneren Gesetzgebung stehen. Auch denken wir, dass die Blockade des Projektes den Regeln der WTO widerspricht, weshalb wir an die WTO appelliert haben, die Frage des Investitionsschutzes und des freien Handels zu prüfen.“   

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Welche Position in dieser gegenständlichen Causa vertritt das Bundesministerium und worauf gründet sich diese Position?