1538/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2014
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ANFRAGE

 

der Abg. Rauch, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend OP-Gehilfenausbildung trotz langjähriger Berufserfahrung

 

Folgendes konnte man auf der Webseite der Kleinen Zeitung lesen:

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3581101/telekom-geld-vp-graz-buechern.story

„Gute Nachricht für jene Sanitäter und OP-Gehilfen, die nach einer Gesetzesnovelle wieder die Schulbank drücken mussten. Und das selbst nach vielen Jahren an Berufserfahrung. Nun hat der Gesundheitsausschuss im Parlament am Donnerstag (27.März 2014) "eine Nachfrist für die Anerkennung der OP-Gehilfenausbildung beschlossen", freut sich der steirische AK-Vize Franz Gosch (FCG). Konkret soll "der Landeshauptmann ab sofort wieder die Befugnis erhalten, die Heeresausbildung für den zivilen Bereich anzuerkennen". So können jene, die in der Vergangenheit noch keinen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, dies (bis Mitte 2015) nachholen. Das Gesetz soll noch im April repariert werden. Betroffene, die bereits Kurse besuchen, werden wohl keine Prüfung machen müssen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende Anfrage

 

Anfrage

 

1.    Wurden die entsprechenden rechtlichen Grundlagen tatsächlich in diesem Sinne verbessert?

2.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Maßnahmen und Änderungen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Werden die betroffenen Sanitäter und OP-Gehilfen, welche bereits Kurse besuchen, diese weiterhin besuchen und eine Prüfung ablegen müssen?

5.    Wenn ja, warum?


6.    Werden Maßnahmen zur Lösung dieses Problems vor Ablauf der Frist bis Mitte 2015 getroffen?

7.    Wenn ja, wann ist mit einer Lösung zu rechnen?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Ist man seitens Ihres Ressorts auf den zuständigen Landesrat herangetreten, um Maßnahmen zur Lösung dieses Problems zu treffen?

10. Wenn ja, in welcher Form?

11. Wenn ja, wie lauten die konkreten Maßnahmen?

12. Wenn nein, wird man auf den zuständigen Landesrat herantreten, um Maßnahmen zu treffen?

13. Wenn nein bei 12., warum nicht?

14. Wurden die betroffenen Sanitäter und OP-Gehilfen über die Verlängerung der Antragsfrist zeitnah informiert?

15. Wenn ja, wann?

16. Wenn ja, wer hat die betroffenen Sanitäter und OP-Gehilfen informiert?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Werden die betroffenen Sanitäter und OP-Gehilfen nach Ablauf der Frist, wieder die Kurse besuchen müssen, um eine Anerkennung als OP-Gehilfe zu  erlangen?

19. Wenn ja, warum?