1541/J XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend finanzielle Sterbehilfe für Trafikanten

 

 

Mit dem sogenannten „Sterbehilfefonds“ werden Trafikanten dazu gedrängt, ihren Geschäftsstandort vorzeitig aufzugeben. Mehr als 50% der Tabakfachgeschäft-inhaber kommen aus dem Kreis der vorzugsberechtigten Behinderten. Anstatt dass Finanzministerium und Monopolverwaltung gesunde Rahmenbedingungen für den Berufsstand der Trafikanten schaffen, schickt man diese vielfach in die Frühpension oder in die Langzeitarbeitslosigkeit.

 

Das System ist nicht nur berufs- und behindertenpolitisch fragwürdig, sondern in der konkreten Umsetzung in zentralen Punkten rechtswidrig. Freiheitliche Mitglieder der Berufsvertretung der Tabaktrafikanten haben sich in diesem Zusammenhang an den Rechnungshof gewandt, um ihn aufzufordern, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des „Sterbehilfefonds“ zu überprüfen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Trafikanten wurden durch die Monopolverwaltung dazu gedrängt, für die bescheidenen Mitteln aus dem Sterbehilfefonds, ihren Trafikstandort aufzugeben?

2.     Wie teilen sich diese Trafikanten bundesländerweise und bezirksweise auf?

3.     Wie viele Trafikanten davon sind vorzugsberechtigte Behinderte?

4.     Wie viele dieser Trafikanten mussten deshalb in Frühpension bzw. Pension gehen?

5.     Wie viele dieser Trafikanten mussten in die Arbeitslosigkeit gehen?

6.     Wie viele dieser Trafikanten haben eine andere Trafik übernommen?

7.     Wie viele dieser Trafikanten haben einen anderen selbständigen bzw. unselbständigen Arbeitsplatz übernommen?

8.     Wie viele Mittel wurden aus dem Sterbehilfefonds für diese Sterbehilfe bisher ausgeschüttet?