1547/J XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Turbulenzen um Sportwetten in den Tabaktrafiken

 

 

Offensichtlich sind nach dem Chaos um den „Sterbehilfefonds“ der Trafikanten und den zweifelhaften Vergabepraktiken rund um die Trafikantenakademie auch bei den Sportwettenangeboten in den Tabaktrafiken nun neue Turbulenzen rund um die Sportwettenangebote in den Tabaktrafiken aufgetaucht.

 

Der Branchendienst „Alles-Tabak-Net“ berichtet am 28. April 2014 über eine Neuregelung in diesem Bereich durch die Geschäftsführung der Monopolverwaltung:

 

MVG reglementiert Sportwetten neu (28.04.2014}

Wie die Geschäftsführerin der Monopolverwaltung, Tina Reisenbichler, gegenüber www.alles-tabak.net bestätigt, liegt ein neuer Entwurf zur Regelung des Sportwettenangebotes in Trafiken bereits zur Einsichtnahme beim Bundesgremium. Bis Mittwoch, 30.4., soll das Bundesgremium dazu Stellung nehmen. Dann könnte es sehr schnell gehen mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen.

 

Die Eckpunkte daraus:

1. Es werden keine Live-Wetten erlaubt sein.

2. Das Sportwettenangebot muss dem Glücksspielgesetz konform sein. (d.h. Verbot von mehr als 10er-Kombiwetten.)

3. Es wird nur mehr ein Wettbildschirm erlaubt in der Trafik.

4. Das Angebot muss jugendschutztauglich sein.

5. Es darf keinen Wettabschluß ohne Trafikanten geben (d.h. gültig wird eine Wette nicht schon durch das Tippen am Terminal, sondern erst nach Bezahlung beim Trafikanten.)

Darüber hinaus besteht die Monopolverwaltung auf eine ordentliche Lizenzvergabe an den Sportwettenanbieter. Da auch jeder Trafikant eine Lizenz nach dem Buchmachergesetz haben muss (was einem zweiten Gewerbe entspräche), wird die MVG diesbezüglich ein Auge zudrücken und dies entsprechend genehmigen.

Wichtig ist für Reisenbichler in diesem Zusammenhang, dass es nur Provisionszahlungen an Trafikanten gibt und keine Gewinnbeteiligungen (wie sie für Buchmacher mitunter üblich sind).


In diesem Zusammenhang herrscht unter den österreichischen Trafikanten große Verunsicherung, da unklar ist, in welcher Art und Weise hier weiter vorgegangen wird, und ob die einzelnen Trafikanten nicht mit (verwaltungs-)strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Berufsvertretung und Monopolverwaltung geben hier widersprüchliche Auskünfte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie lautete die bisherige Regelung für das Anbieten von Sportwetten in den Tabaktrafiken?

2.     Welche Anbieter solcher Sportwetten haben bisher ein Wettangebot über die Tabaktrafiken vertrieben?

3.     Wurden bzw. werden Sportwettenbetreiber wie Tipp3 (Anbieter Österreichische Sportwetten GmbH im Eigentum der Österreichischen Lotterien) und alternative Sportwettenanbieter als Marktanbieter durch die Monopolverwaltung unterschiedlich behandelt?

4.     Wenn ja, warum?

5.     Können Sie ausschließen, dass Tipp3 bzw. die Österreichischen Lotterien auf die Monopolverwaltung und/oder die Berufsvertretung der Trafikanten in dieser Angelegenheit Druck ausgeübt haben?

6.     Wenn ja, wie reagieren Sie als Aufsichtsbehörde über das Glückspielmonopolwesen und das Tabakmonopolwesen in diesem Zusammenhang?

7.     Wie sollen die zukünftigen Regelungen für das Anbieten von Sportwetten in den Tabaktrafiken lauten?

8.     Wurden diese Regelungen von der Geschäftsführung der Monopolverwaltung, Frau DI Reisenbichler, mit der Österreichischen Sportwetten GmbH bzw. den Österreichischen Lotterien abgesprochen bzw. paktiert?

9.     Wenn ja, auf welcher Grundlage?