1549/J XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vergabeverfahren der Trafikantenakademie und Insichgeschäfte

 

 

In den vergangenen Monaten wurde ein Vergabeverfahren für die Neuvergabe der sogenannten Trafikantenakademie, das heißt eines Ausbildungsmoduls für angehende Tabakfachgeschäftsinhaber unter der Teilnahme bzw. Federführung des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführt.

An der Ausschreibung nahmen unter anderem die Wohlfahrtseinrichtung der Trafikanten (Obmann Peter Trinkl), das Wirtschaftsförderungsinstitut Niederösterreich (Finanzreferent WKO-Niederösterreich Peter Trinkl) und die Bietergemeinschaft KOBV/Mischu teil.

 

In der Vergabekommission saßen unter anderem die Monopolverwaltung (100-Prozent-Eigentum der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen), die Wirtschaftskammer (vertreten durch Bundesgremialobmann Peter Trinkl) und das Bundesministerium für Finanzen.

 

Den Zuschlag soll derzeit die Bietergemeinschaft KOBV/Mischu erhalten haben, wobei der KOBV selbst Trafiken führt. Schon in der Vergangenheit war die Causa Trafikantenakademie eine äußerst dubiose Angelegenheit, da die Monopolverwaltung, vertreten durch DI Tina Reisenbichler, dieses Ausbildungsmodul bisher ohne Ausschreibung an die Wohlfahrtseinrichtung vergeben hatte.

 

Ergänzend ist dazu anzumerken, dass alle beteiligten Personen bzw. Institutionen Mitglieder bzw. enge Parteigänger der ÖVP sind und auch das BMF seit vielen Jahren als Aufsichtsbehörde über die Monopolverwaltung und das Tabakmonopol durch ÖVP-Bundesminister geleitet wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen

 

Anfrage

 

1.     Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Trafikantenakademie bisher von der Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikanten (WE) geführt bzw. organisiert?

2.     Wer vergab konkret die Leistungen der Trafikantenakademie und zu welchen Kriterien an die WE?

3.     Warum wurde die Trafikantenakademie neu ausgeschrieben?

4.     Gab es dafür insbesondere vergaberechtliche Gründe bzw. Versäumnisse bei Erstvergabe?

5.     Wenn ja, wer hat diese Versäumnisse zu verantworten?

6.     Gab es in diesem Zusammenhang insbesondere Absprachen zwischen den ÖVP-Parteimitgliedern Peter Trinkl und DI Tina Reisenbichler ?

7.     Welchen Inhalt hatten diese Absprachen konkret?

8.     War es Teil dieser Absprachen, dass an die Vortragenden der Trafikantenakademie, d.h. WKO-Funktionäre und Mitarbeiter der Monopolverwaltung, Honorare ausbezahlt wurden?

9.     Wurden Honorare auch ausbezahlt, obwohl die Vortragstätigkeit im Rahmen der Dienst- bzw. Funktionärspflichten des beteiligten Personenkreises durchgeführt wurde?

10.  Wie hoch waren die Honorare für diese Vortragstätigkeit und wer bezog in der Vergangenheit jeweils ein solches Honorar?

11.  Nach welchen Kriterien wurde die Neuausschreibung der Trafikantenakademie durchgeführt?

12.  Wie setzte sich die Ausschreibungskommission für die Trafikantenakademie zusammen?

13.  Wer nominierte die Mitglieder von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen?

14.  Wer nominierte die Mitglieder von Seiten der Monopolverwaltung GmbH?

15.  Wer nominierte die Mitglieder von Seiten des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten/Wirtschaftskammer?

16.  Wie wurde gewährleistet, dass dieser Personenkreis unabhängig und unbeeinflusst eine entsprechende Vergabeentscheidung treffen konnte?

17.  Wann wurde Entscheidung für den Zuschlag an die Bietergemeinschaft KOBV/Mischu gefällt?

18.  Wer hat die Entscheidung beeinsprucht?

19.  Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung in dieser Angelegenheit zu rechnen?

20.  Was bedeutet dies für Nachfolgekandidaten bzw. Bewerber für eine Tabaktrafik?