1557/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Brigitte Jank

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Ausweitung und Weiterentwicklung der Schulautonomie im Lichte der Zuteilungspraxis der Budgets an Bundesschulen

Den unterfertigten Abgeordneten liegen aus mehreren Bundesschulen Berichte vor, wonach es in der Praxis bei der Zuteilung der Budgets an Bundesschulen einen Mangel an Planungssicherheit gibt, der insbesondere durch das Fehlen einer zeitgerechten Mittelzuteilung herbeigeführt wird. Das steht zweifellos im Widerspruch zu Bestrebungen, den Schulen mehr Autonomie zukommen zu lassen.

Schulen müssen sich mit der Budgetabwicklung wie jede andere Bundesstelle auch an den Verrechnungszeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember halten - auch wenn das Schuljahr an sich vollkommen anders strukturiert ist (September bis August). Der Buchungs- und Verrechnungszeitraum schließt aus buchhalterischen Gründen spätestens bereits mit Anfang Dezember.

Berichten aus den Schulen zufolge wurde die Zuteilung der Budgetmittel in den letzten Jahren nicht nur nicht erhöht (obwohl z.B. die Energiekosten deutlich gestiegen sind, aufgrund des Aufnahmestopps beim Verwaltungspersonal mehr Mittel für Fremdreinigung eigesetzt werden müssen, die Papierkosten wegen der neuen Prüfungsformate enorm gestiegen sind etc.), sondern ist im letzten Jahr sogar deutlich gesenkt worden.

So haben die der Anfrage zugrunde liegenden Schulen 2013 sogar weniger Geld als 2012 bei gleicher Organisationsgröße zugewiesen bekommen. Ein Großteil dieses Betrags sind Fixkosten wie Fremdreinigung, Energiekosten, IT-Kosten, Schulveranstaltungen wie Schikurse, Fensterreinigung, etc.

Dazu kommt, so die Berichte, dass nicht nur die Budgets zeitlich immer später zur Verfügung gestellt werden, sondern sich auch die Information darüber, wie hoch die Zuteilung ausfallen wird, verzögert.

Termine der Auszahlung:

2009: Mitte April 2008: Mitte April 2010:   Ende März 2011: Mitte April 2012: Mitte Mai 2013: Ende Juli

Prognose für 2014: Juli oder August

Für eine vernünftige Planung und Vollziehung stehen dadurch bestenfalls August/September/Oktober/November zur Verfügung - wie bereits erwähnt muss jedoch bereits Anfang Dezember alles fix und fertig verbucht sein. Abgesehen davon können Leistungen von Handwerkern (z.B. für Malerarbeiten) oft nur im Sommer durchgeführt werden. Die unterfertigten Abgeordneten wollen daher insbesondere die späte Zuweisung, vor allem 2012 und 2013, hinterfragen - 2014 ist erklärbar durch den Budgetbeschluss im Mai 2014.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.      Warum kam es in den Jahren 2012 und 2013 an Bundesschulen zu einer so späten Budgetzuweisung?

2.      Wann erfolgte die Information an die Bundesschulen über Höhe und Zuweisungszeitpunkt des Budgets?

3.      Teilen Sie die Meinung, dass diese Praxis bei der Zuteilung der Budgets an Bundesschulen einen Mangel an Planungssicherheit mit sich bringt?

4.      Sind Sie bereit, künftig eine zeitgerechte Mittelzuteilung herbeizuführen?

5.      Welche weiteren Möglichkeiten sollen Schulen bei der Mittelzuteilung im Rahmen des geplanten Ausbaus der Schulautonomie erhalten?

6.      Wie wird sich die Höhe der zugeteilten Budgetmittel 2014 im Vergleich zu 2013 gestalten?

7.      Wie wird sich die Höhe und der Zeitpunkt der zugeteilten Budgetmittel 2015 im Vergleich zu 2013 gestalten?