1558/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend Selbstbestimmungsrecht der Völker

In der Ausgabe vom 3./4. Mai 2014 der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ werden Sie folgendermaßen zitiert:

„Ich halte nichts davon, den Leuten das Blaue vom Himmel zu versprechen. Freistaats- und Unabhängigkeitsfantasien führen die Menschen in die Irre - man kann das Rad der Zeit nicht zurückdrehen.“

Auf der Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei am 3. Mai 2014 haben Sie in Ihrer Grußrede die Befürworter einer Südtiroler Selbstbestimmung als „Ewiggestrige, die neue Grenzen aufziehen wollen“ bezeichnet.

Im Außenpolitischen Ausschuss vom 9. April 2014 haben Sie zum Südtiroler Selbstbestimmungsrecht gesagt, dass dies bereits durch die Autonomie und die Selbstverwaltung auf kommunaler und regionaler Ebene verwirklicht sei.

 

Laut Ihren Informationen soll Anfang Juli 2014 auf Schloss Prösels in Südtirol ein Treffen zum Themenbereich Südtirol stattfinden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

 

Anfrage

  1. Steht die österreichische Außenpolitik weiterhin auf den Grundlagen des schon in der Charta der Vereinten Nationen(Artikel 1 und 55) verankerten Selbstbestimmungsrechts der Völker?
  2. Geht die österreichische Außenpolitik weiterhin davon aus, dass dieses Recht auch den Südtirolern zusteht?
  3. Sieht sich Österreich weiterhin als Schutzmacht der Südtiroler und der eigenständigen Existenz der beiden alteingesessenen Volkgruppen (Ladiner und Deutsche)?
  4. Wird die österreichische Außenpolitik Südtirol unterstützen, wenn es in einer Volkabstimmung die Loslösung aus dem italienischen Staatsverband beschließt?
  5. Worauf begründet sich Ihre Aussage, dass das Selbstbestimmungsrecht durch die (innere) Autonomie Südtirols verwirklicht wurde?
  6. Welche völkerrechtlichen Grundlagen gibt es dafür?
  7. Wenn Sie von Selbstbestimmung sprechen, meinen Sie das „Interne Selbstbestimmungsrecht“ (Innere Autonomie) oder das Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es auch in Artikel 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben ist?
  8. Welche der beiden Varianten wird die österreichische Außenpolitik künftig verfolgen?
  9. Wer wird an dem geplanten Treffen im Juli 2014 auf Schloss Prösels teilnehmen?
  10. Welche konkreten Themen sollen dort besprochen werden?
  11. Werden Sie den Mitgliedern des Außenpolitischen Ausschusses vom Ergebnis dieser Tagung Bericht erstatten?