1574/J XXV. GP
Eingelangt am 23.05.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
betreffend der Struktur österreichischer Vertretung innerhalb der EU
Im Rahmen des aktuellen Berichts des Rechnungshofes Reihe BUND 2014/8 werden in Bezug auf die Struktur österreichischer Vertretung innerhalb der EU auf entstandene Mehrkosten hingewiesen.
Laut dem RH verfügte das BMEIA im Jahr 2011 über 36 Vertretungen innerhalb der EU (nachgeordnete Dienststellen). Dazu zählten 27 Botschaften, drei Generalkonsulate, vier Kulturforen und zwei Ständige Vertretungen bei Internationalen Organisationen. Im EU–Vergleich zählte Österreich zu jenen 9 von 27 Mitgliedstaaten, die in jedem EU–Land mit einer Botschaft vertreten waren.
Der Rechnungshof kritisiert dahingehend zusammenfassend: „Entscheidungsprozesse für Strukturmaßnahmen waren nicht nachvollziehbar. Inhaltliche Zielvorgaben und konkrete Aufgabenprofile des BMEIA für die Botschaften sowie regelmäßige Evaluierungen lagen nicht vor. Steuerungssysteme für die Aufgabenerfüllung (Leistungserbringung) waren ausbaufähig. Bei der Nutzung von Liegenschaften traten Ineffizienzen auf. Die Ausgaben des BMEIA für die Vertretungen innerhalb der EU beliefen sich im Jahr 2011 auf 52,20 Mio. EUR. Sie hatten sich trotz Bemühungen des BMEIA um Einsparungen (insbesondere durch Schließung des Generalkonsulats in Hamburg und Reduktion bzw. Ersatz von entsandtem Personal durch Lokalangestellte) seit 2008 um 0,9 % erhöht.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende
Anfrage
1. Warum wurden Einsparungspotentiale bei Auslandsliegenschaften bei bestehenden Miet- bzw. Eigentumsverhältnisseen nicht genutzt?
2. Warum wurden bei Mietverträgen für Liegenschaften mit langfristigen Bindungen kein vorzeitiges Kündigungsrecht vereinbart um einen allfälligen Wegfalls des Bedarfs eine günstige Vertragsauflösung gewährleisten zu können?
3. Warum werden Amtswohnungen nicht vorrangig entsandtem Personal mit realem Wohnungsbedarf zur Verfügung gestellt?
4. Warum gibt es kein ausgewogenes Rotationsprinzip der entsandten Bediensteten?