1597/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Werkstätten des Bundesheeres

 

 

Das Österreichische Bundesheer verfügt über eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen mit den verschiedensten technischen Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten. Für Erfüllung der verfassungsgemäßen Aufgaben sind diese unerlässlich und müssen daher regelmäßig gewartet bzw. im Bedarfsfall repariert werden. Im Sinne der militärischen Selbstorganisation sind für die Erfüllung dieses Bereiches kaserneninterne Werkstätten  vorgesehen, in welchen Arbeiten hinsichtlich der Instandsetzung bzw. Wartung durchgeführt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

                                                      Anfrage

 

 

  1. Werden sämtliche Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen des Bundesheeres in den dafür vorgesehenen Werkstätten durchgeführt?

 

  1. Wenn nein, werden diese an zivile Betriebe ausgelagert?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für eine etwaige Auslagerung oben beschriebener Tätigkeiten an zivile Unternehmen?

 

  1. Erfolgt in den Werkstätten des Bundesheeres die Ausbildung von Lehrlingen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie hoch ist das Budget für die Werkstätten des Bundesheeres aktuell?

 

  1. Auf welche Höhe belief sich dieses in den Jahren 2006,2007,2008,2009,2010, 2011,2012 und 2013?

 

  1. Gibt es einen Durchschnittswert für die Zeitdauer einer Reparatur?

 

  1. Wenn ja, wie lautet dieser?

 

  1. Wie viele Personen sind aktuell in den Werkstätten österreichweit beschäftigt?