1605/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Radikalislamistische Bewegungen in Graz und Graz-Umgebung

 

Nach Medienberichten bleibt Graz weiterhin Brennpunkt radikalislamistischer Bewegungen, die sich nicht nur im Inland, sondern auch im Bürgerkrieg in Syrien engagieren.

 

Unter anderem hält die Kronen-Zeitung vom 28.04.2014 fest:

 

„Wie erst jetzt bekannt wurde, haben Beamte des Verfassungsschutzes am Donnerstag auf dem Grazer Lendplatz einer dort ansässigen Moschee einen 'Besuch' abgestattet und Berge von Büchern, Notizen und Handys sichergestellt. Grund: Verdacht der terroristischen Vereinigung und Rekrutierung von 'Heiligen Kriegern für Syrien.

Seit einem Jahr laufen gegen den Islamischen Glaubensverein Tawhid Ermittlungen – die Moschee auf dem Lendplatz gehört zu jenen 22 Gebetshäusern, die (wie die Krone berichtete) unter Beobachtung stehen. Nachdem mittlerweile bereits vier nach Syrien gezogene Stammgäste der Moschee im 'Heiligen Krieg' im Einsatz stehen, schlugen die Verfassungsschützer zu. Wegen 'Verdachts der terroristischen Vereinigung und Rekrutierung' ging nun in der Moschee eine Großrazzia über die Bühne. Bücher, Notizen und Handys wurden sichergestellt – nun geht es an die Auswertung.

Auch der Stammherr des Gebetshauses, ein Hassprediger, der bereits im Visier des Geheimdienstes steht, wurde Zuhause 'besucht'.

Hansjörg Bacher, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte gegenüber der 'Krone' die Polizeiaktion, wollte aber noch keine Details nennen. Beim Freitagsgebet soll bereits eine Racheaktion ausgerufen worden sein. Die Behörden stehen in Alarmbereitschaft."

(Quelle: Kronen Zeitung, 28.04.2014, Seite 19, Steiermark-Teil)

 

Dass die österreichische Politik die Bildung von Parallelgesellschaften mitten in österreichischen Städten toleriert, ist hinlänglich bekannt, doch dieser Vorfall sollte unserer Bundesregierung endlich die Augen öffnen. Der Kampf gegen den militanten Islamismus, der ungeniert in aller Öffentlichkeit für den Bürgerkrieg in Syrien rekrutiert und seine Hassbotschaften in die Herzen der österreichischen Städte trägt,


muss an die erste Stelle einer Sicherheitspolitik rücken, die die österreichische Bevölkerung endlich vor diesen Auswüchsen schützt. Graz darf nicht zum Dreh- und Angelpunkt eines Steinzeitislamismus werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Moscheen respektive Gebetshäuser gibt es in Graz und Graz-Umgebung?

2.    Wie viele davon stehen nach welchen konkreten Verdachtsmomenten unter Beobachtung?

3.    Haben Sie konkrete Informationen über die Vorgänge in diesen Gebetshäusern?

4.    Welche behördlichen Stellen sind an Ermittlungen in diesem thematischen Zusammenhang beteiligt?

5.    Gibt es Vorkehrungen, radikale und womöglich straffällig gewordene Personen in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, um der radikalen Szene den Nährboden zu entziehen?

6.    Wie wollen Sie gewährleisten, dass sich Menschen nicht für Terrorcamps oder den Bürgerkrieg in Syrien rekrutieren lassen?

7.    Welche konkreten Schritte setzen Sie bei Personen, die nach erfolgter Ausbildung oder nach Kampfeinsätzen für terroristische Gruppierungen im Ausland nach Österreich zurückkehren?

8.    Ist ihren Informationen zufolge die Zahl der Personen, welche der radikal-islamischen Szene zuzuordnen sind, im Steigen bzw. wie viele Personen werden konkret dieser Szene in Graz und Graz-Umgebung zugeordnet?

9.    Wie viele Personen stehen in diesem Zusammenhang in Graz und in Graz-Umgebung insgesamt unter Beobachtung? (Bitte um Auflistung nach Staatsbürgerschaft, Alter und Geschlecht)

10. Welche konkreten Verdachtsmomente gibt es über Kontakte ins Ausland bzw. wie gestalten sich diese?

11. Gibt es Einreiseverbote für ausländische "Hassprediger" bzw. welche Informationen liegen Ihnen zu Pierre Vogel, dem sehr gute Kontakte nach Graz zugeschrieben werden, vor?

12. Welche Konsequenzen setzen Sie gegen diese nichtverfassungskonformen Vorkommnisse?