1610/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Bekleidungsmangel beim ÖBH

 

 

Das Österreichische Bundesheer ist ein Repräsentationsorgan unserer Republik. Allzeit bereit zu sein und ein militärisches Auftreten werden dabei vorausgesetzt. Dies wird angesichts der uns vorliegenden drei Befehle des SKFüKdo nicht mehr so leicht möglich sein:

 

1.) GZ S94461/65-SKFüKdo/J4/2012

Hier wird die Umrüstung vom Grundmodul auf das Zentralstellenmodul befohlen, da es „auf Grund des Mangels bei der Truppe von einsatzwichtigen Ausrüstungsgegenständen … und der knappen finanziellen Mitteln“ als notwendig erachtet wurde. Weiters wird aufgezählt welche Gegenstände abzugeben sind. Hier finden sich u.a. die Kampfanzugsjacke (leicht und schwer), Kampfanzugshose (leicht und schwer), Rucksack, Kampfschuhe etc.

Dies ist unseres Erachtens ein weiterer Tiefschlag in der verfehlten Verteidigungspolitik und bedeutet, dass die Führungsebene ohne komplette Ausrüstung ihren Dienst versehen muss.

 

2.) GZ S94467/29-FGP/2012

Hier handelt es sich um eine Arbeitsanleitung zur Umarbeitung des Feldhemds auf ein Feldhemd kurzarm. Unter anderem werden die Ärmel auf eine Länge von 27 cm gekürzt und die abgeschnittenen Ärmelteile werden fortan als Dienstgradlaschen fungieren.

Dies ist unseres Erachtens unzweckmäßig, weil es nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeutet, sondern teurer sein wird als der Neukauf von Hemden.

 

3.) GZ S94461/65-SKFüKdo/J4/2012

Hier wird klargestellt, dass die Umrüstung vom Grundmodul auf das Zentralstellenmodul im SKFüKdo befohlen wurde, die Umrüstung aber zu stoppen war. Man wollte im Zug einer Neubeurteilung ein dem SKFüKdo „angepasstes Modul“ ausarbeiten.

 

Unseres Erachtens sind die eben aufgezählten Fakten ein Armutszeugnis unseres Bundesheeres und in keinster Weise tragbar, da es dem Ansehen unserer Heeres schadet und der Lächerlichkeit preisgibt. Die Soldaten werden somit ihrer Ausrüstung, aufgrund verfehlter Politik, zwangsenteignet.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

 

 

ANFRAGE

 

1)     An welchem Gerät mangelt es der Truppe? Wir bitten um eine Auflistung der einzelnen Gegenstände.

2)     Wurden die Änderungsarbeiten intern umgearbeitet oder wurde eine externe Firma beauftragt?

3)     Falls ja, um welche Firma handelte es sich?

4)     Falls ja, welche Kosten sind bzgl. der Umänderungen angefallen?

5)     Welche Kosten fallen für ein neues derartiges Hemd an?

6)     Wie viele Hemden wurden auf die in der Arbeitsanleitung genannte Art umgeändert und zu welchem Preis?

7)     Was ist unter dem „angepassten Modell“ zu verstehen?

8)     Bis wann werden alle österreichischen Soldaten über die komplette Ausrüstung verfügen und sich nicht mit einem „angepassten Modell“ zufrieden geben müssen?