1612/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.Beate Meinl-Reisinger Kollegin und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Reformen im Maßnahmenvollzug und Unterbringung

 

Am Dienstag, 20.5.2014,ist in der Wochenzeitung Falter der Artikel "Die Schande von Stein" erschienen. Der Journalist Florian Klenk deckt in dieser Geschichte das Schicksal eines in der Justizanstalt Stein untergebrachten Mannes auf, der körperlich verwahrlost im März 2014 in seiner Zelle gefunden wurde. Der Justizminister selbst erfuhr erst durch den Falter-Journalisten im Mai 2014 von dem Vorfall. Gegenüber der Nachrichtenagentur APA kündigte Minister Brandstetter daraufhin an, dass er die für Herbst geplanten Reform des Maßnahmenvollzugs nun vorziehen werde. In weiterer Folge wurden drei Beamte der Justizwache in Stein vom Dienst suspendiert.

Die Probleme im Maßnahmenvollzug und der Unterbringung sind allerdings seit Langem bekannt. Eine Reform ist daher begrüßenswert, aber dennoch zu spät. So hat zum Beispiel bereits 1994 das CPT des Europäischen Rat einen Bericht (http://www.cpt.coe.int/documents/aut/2001-08-inf-fra.pdf) veröffentlicht und empfohlen für den Maßnahmenvollzug in der JA Stein bei 60 Häftlingen zwei Ärzte (statt einem) Vollzeit zu beschäftigen. 2006 wurde die JA Stein vom Rechnungshof überprüft (Bund 2007/11). Der Rechnungshof stellte dabei ua. einen zu geringen Personalstand der leitenden Justizwachebeamten für eine angemessene Aufgabenwahrnehmung fest (TZ 14) und wies auf die massive Überbelegung in Bezug auf den Maßnahmenvollzug hin (44 Haftplätze für 74 Häftlinge). 2009 prüfte der RH den Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher (Bund 2010/11) und stellte fest, dass das BMJ weder eine die gesetzlichen Vorschriften konkretisierende Strategie zum Maßnahmen vorzuweisen hatte oder verfolgte noch eine Analyse der Ursachen für die steigenden Häftlingszahlen unternommen hatte.Das obwohl durch die Einführung des UnterbringungsG 1991 die Anzahl der zu betreuenden Personen eklatant angestiegen war (von rund 130 auf 400 jährlich). Der RH kritistierte weiter, dass nicht rechtzeitig auf die Überbelegungen reagiert wurde und daher enorme Zusatzkosten durch die Unterbringung der zu betreuenden Personen in Krankenhäusern zum Volltarif für unversicherte Patienten entstanden waren (EUR 22 Mio). Im Jahr 2012 veröffentlichte das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie im Auftrag des BMJ einen Vorschlag zur Reduktion der Einweisungen in den Maßnahmenvollzug


(http://www.irks.at/assets/irks/Publikationen/Forschungsbericht/IRKS%20MNV%20Bericht.pdf). In der Studie wird insbesondere hervorgehoben, dass die Einrichtung einer Systemkooperation zwischen Rechts-, Psychiatrie- und Sozialarbeitssystem zu einer veränderten Praxis bei bedingten Nachsichten gem § 45 StGB führt (Salzburg) bzw führen kann. Weiter vorgeschlagen wird auch die bessere Entlohnung von Gerichtsgutachtern, die Überarbeitung der Kriterien für die Einweisung (Ausnahme nicht therapierbarer Krankheitsbilder), die Einschränkung von Einweisungen bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr, die Überprüfung des Gefährlichkeitsbegriffs der zur Einweisung führt. Eine ähnliche Stoßrichtung haben auch die Vorschläge der Experten des Ludwig-Boltzmann-Instituts im Fachartikel " Der österreichische Maßnahmenvollzug und das Recht auf persönliche Freiheit" (EuGRZ 2013/40). Sie fordern die Rückübertragung der Zuständigkeit für die Behandlung von zurechnungsunfähigen Untergebrachten an das Gesundheitssystem, die Einschränklung von Einweisungen auf "Hands-on"-Delikte (Delikte gegen Leib un dLeben, gegen die sexuelle Integrität, Brandstiftung),Schaffung von qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen, um die bedingte Nachsicht vertretbar zu machen, Transparenz bei der Entscheidung über Vollzugslockerungen und Anspruch auf Verfahrenshilfe. In ihrem aktuellen Bericht (Bericht der VA 2013) weist auch die Volksanawaltschaft auf massive Mängel beim Maßnahmenvollzug hin und fordert eine klarere Abtrennung des Maßnahmenvollzugs vom Strafvollzug.

Es ist also einerseits hinreichend bekannt, dass der Maßnahmenvollzug reformiert gehört und es wurden andererseits von sehr qualifizierten Stellen Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Auch im Regierungsprogramm ist eine Reform des Maßnahmenvollzugs vorgesehen. Wir glauben, dass der Umgang mit den Randgruppen zeigt wie menschlich eine Gesellschaft ist. Es ist uns daher ein großes Anliegen, dass Verbesserungen so schnell wie möglich umgesetzt werden - auch wenn die budgetäre Lage derzeit angespannt ist.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Ist dem BMJ die Studie des CPT aus 1994 bekannt?

2.    Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieses Berichts umgesetzt?

3.    Wenn ja: Welche empfohlenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt und warum nicht?

4.    Ist dem BMJ der Rechnungshofbericht Bund 2007/11 bekannt?

5.    Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieses Berichts umgesetzt?

6.    Wenn ja: Welche empfohlenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt und warum nicht?

7.    Ist dem BMJ der Rechnungshofbericht Bund 2010/11 bekannt?

8.    Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieses Berichts umgesetzt?

9.    Wenn ja: Welche empfohlenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt und warum nicht?


10. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Ergebnisse der vom BMJ in Auftrag gegeben Studie des IRKS umgesetzt?

11. Welche empfohlenen Maßnahmen der IRKS-Studie wurden nicht umgesetzt und warum nicht?

12. Ist dem BMJ der Fachartikel " Der österreichische Maßnahmenvollzug und das Recht auf persönliche Freiheit" (EuGRZ 2013/40) bekannt?

13. Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieses Artikels umgesetzt?

14. Wenn ja: Welche empfohlenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt und warum nicht?

15. Wie viele Anzeigen von Häftlingen oder Insassen im Maßnahmevollzug gab es gegen Justizwachebeamte in den letzten Jahren?

16. Wie viele Disziplinarverfahren gab es gegen Justizwachebeamte? Mit welchem Ausgang?

17. Wie viele strafrechtliche Ermittlungen gab es gegen Justizwachebeamte?

18. Wie viele Verurteilungen von Justizwachebeamten im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung gab es?

19. Wie viele Ärzte sind derzeit Vollzeit im Maßnahmenvollzug beschäftigt? (Bitte um Auflistung nach Fachrichtung.)

20. Wie viele Psychologen sind derzeit Vollzeit im Maßnahmenvollzug beschäftigt?

21. Wie viele Sozialarbeiter sind derzeit Vollzeit im Maßnahmenvollzug beschäftigt?

22. Wie viele Häftlinge werden bundesweit derzeit im Maßnahmenvollzug betreut? (Bitte um getrennte Auflistung nach Unterbringung in Justizanstalten und Gesundheitseinrichtungen.)

23. Wie viele Personen sind derzeit nach dem UnterbringungsG untergebracht? (Bitte um getrennte Auflistung nach Unterbringung in Justizanstalt und Gesundheitseinrichtungen.)

24. Wie viele Justizwachebeamte sind derzeit im Maßnahmenvollzug eingesetzt?

25. Welcher Betreuungsschlüssel wird bei der Personalsteuerung für den Maßnahmenvollzug angestrebt?

26. Wie viele Justizwachebeamte haben eine besondere Ausbildung im Umgang mit Personen im Maßnahmenvollzug?

27. Wie viele Haftplätze für den Maßnahmenvollzug/Unterbringung sind derzeit bundesweit vorhanden?

28. Welche Strategie verfolgt das BMJ in Hinblick auf den Maßnahmenvollzug und welche Erfolgsindikatoren wurden dafür festgelegt?

29. Welche Ursachen findet das BMJ für den stetigen Anstieg der Personen im Maßnahmenvollzug?

30. Welche Vereinbarungen (Abgeltung, Betreuung etc.) gibt es derzeit mit Gesundheitseinrichtungen, die Plätze für den Maßnahmenvollzug zur Verfügung stellen?

31. Welche Maßnahmen sind seit Kenntnis des Vorfalls im März 2014 in Stein ergriffen worden?


32. Welche Gespräche, Studien etc. sind geplant, um einen Reformvorschlag so bald wie möglich erarbeiten zu können?

33. Wann ist mit einem Vorschlag zur Reform des Maßnahmenvollzugs zu rechnen?

34. Welche Maßnahmen gedenkt das BMJ umzusetzen, um den Maßnahmenvollzug menschenrechtskonform, insbesondere in Einklang mit Art 5 EMRK und der Rechtssprechung des EGMR zum Abstandsgebot, zu gestalten, in Hinblick auf

a.    die Verhältnismäßigkeit wahrende Anwendung der bedingten Nachsicht der Einweisung?

b.    Verbesserung der Qualität der Gutachten?

c.    die Qualität der Vollzugsmaßnahmen?

d.    die Verhältnismäßigkeit wahrende Anwendung der Vollzugslockerung?

e.    den Rechtsschutz der Betroffenen während des gesamten Maßnahmenvollzugs?