1620/J XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Darmann

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre – Kärnten

 

Aufgrund der Anfragebeantwortung 765/AB zur Anfrage 895/J betreffend Ermittlungseinschränkungen durch Facebook-Sperre haben sich noch weitere Fragen ergeben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

1.    Wie oft war es im Jahr 2010, 2011, 2012 in Kärnten „dienstlich notwendig“, dass die Exekutivbeamten auf Facebook oder andere Soziale Netzwerke zugreifen mussten?

2.    Wie teilen sich die mit März 2014 vergebenen 1.100 Facebook-Berechtigungen auf die einzelnen Bundesländer auf?

3.    Welches Verhältnis besteht zwischen den erteilten Facebook-Berechtigungen und den in den einzelnen Bundesländern beschäftigten Exekutivbeamten? Antwort in Prozentsätzen.

4.    Auf welche Dienststellen sind die in Kärnten vergebenen Facebook-Berechtigungen aufgeteilt?

5.    In welchen Kärntner Dienststellen sind „Stand-Alone“-PC zu finden?

6.    Wann liegt der „notwendige Bedarf“ für eine Zugriffsberechtigung zur Nutzung Sozialer Medien vor?

7.    Warum wurde der Rahmen der Zugriffe für das Bundeskriminalamt 2013 auf 250 beschränkt?

8.    Wie lange dauert es festzustellen, ob die Voraussetzungen bzw. die „dienstliche Notwendigkeit“ für einen Zugriff auf die Sozialen Medien gegeben sind?

9.    Wer ist dafür zuständig diese Überprüfung durchzuführen?


10. Wird die polizeiliche Ermittlungs- bzw. Fahndungsarbeit, durch die in Frage 8 genannte Zeitdauer, beeinträchtigt?

11. Durch diese Überprüfung entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand für die bis März 2014 erteilten 1.100 Facebook–Berechtigungen?

12. Wie hoch sind die Kosten, welche aus dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, entstehen?

13. Auf welche Art und Weise erfolgt die Freischaltung dieser Facebook-Berechtigung?

14. Welche Gefahren können für Polizeibeamte durch die Nutzung von Facebook und anderer Sozialer Medien entstehen, wenn Sie der Meinung sind „zum Schutz der Bediensteten selbst“ den „Zugriff auf Soziale Medien auf das für die Ermittlungen erforderliche Maß“ einschränken zu müssen?

15. Welche Gefahren können für das BMI bzw. für die einzelnen Polizeidienststellen und deren „IT-Sicherheit“ durch die Nutzung von Sozialen Medien entstehen?