1632/J XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Doppler, Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Katastrophenfonds

 

 

Der Katastrophenfonds wird – neben Einzahlungen aus der Veranlagung und Rückzahlungen der Hagelversicherungsanstalt – mit Abgabenanteilen in Höhe von 1,1 % des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer I und Körperschaftsteuer dotiert, und zwar ausschließlich aus Ertragsanteilen des Bundes (§ 9 Abs. 2 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 208/2013).

 

Bei außergewöhnlichen Katastrophen wie 2002 (500 Mio €) und 2005 (251 Mio €) wurden vom Bund mit Sondergesetz zusätzliche Mittel bereitgestellt.

2002 wurde zusätzlich von der EU ein Solidaritätsfonds zur Unterstützung bei Katastrophen eingerichtet. Österreich erhielt im Jahre 2002 von der EU 134 Mio. Euro und für die Hochwasserkatastrophe im Jahre 2005 14,8 Mio Euro.

Seit dem Jahr 2008 genügt für die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel ein Beschluss der Bundesregierung, wenn die Rücklage des Katastrophenfonds erschöpft ist und weitere Mittel für die Abgeltung von Schäden durch Naturkatastrophen erforderlich sind. Diese Ermächtigung zur Aufstockung der Einnahmen des Katastrophenfonds musste bisher einmal, nämlich im Jahr 2011 mit einem Betrag von rd. 35 Mio. Euro, in Anspruch genommen werden.

 

Die Katastrophenhilfe liegt prinzipiell in der Kompetenz der Länder. Demnach regeln die Länder die Abwicklung der Schadensfeststellung bis hin zur Ausbezahlung der Hilfsgelder. Der Bund ersetzt den Ländern 60 % der ausbezahlten Mittel. Die Kontrolle erfolgt vorrangig auf Landesebene; der Bund kontrolliert die widmungsgemäße Verwendung der Mittel auf Länderebene stichprobenweise.

(Quelle: www.bmf.gv.at)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende


 

Anfrage

 

1.     Wer verwaltet seitens des Bundes die finanziellen Mittel aus dem Katastrophenfonds?

2.     Wie viele Mitarbeiter sind mit der Verwaltung des Katastrophenfonds beschäftigt?

3.    Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Verwaltung des Katastrophenfonds?

4.    Wer kontrolliert seitens des Bundes "stichprobenweise" die widmungsgemäße Verwendung der Mittel auf Länderebene?

5.    Wie oft wurde die widmungsgemäße Verwendung der Mittel seitens des Bundes seit 2002 kontrolliert? (aufgegliedert nach Jahren, Bundesländern und Kontrollen)

6.    Konnten seit 2002 auf Grund von Kontrollen des Bundes zu Unrecht bezogene Mittel aus dem Katastrophenfonds nachgewiesen werden?

7.    Wenn ja, wann?

8.    Wenn ja, von wem wurden Mittel zu Unrecht bezogen?

9.    Wenn ja, wie hoch waren die jeweiligen zu Unrecht bezogenen Mittel?

10. Wurden sämtliche zu Unrecht bezogene Mitteln zurückgezahlt?

11. Wie viel bezahlte Österreich seit 2002 in den EU-Solidaritätsfonds zur Unterstützung bei Katastrophen? (jährliche Aufgliederung)

12. Wie viel erhielt Österreich seit 2002 aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Unterstützung bei Katastrophen? (aufgegliedert nach Jahren, sowie Katastrophen)